Frau Kappen wies vorlaufend darauf hin, dass es sich hierbei um den Beginn eines Umsetzungsprozesses handele, der auch in den Stellenplan- und Haushaltsberatungen thematisiert werde, jedoch noch nicht für das kommende Jahr.

 

Anhand einer Präsentation erläuterte Herr Gibbels die Änderungen des SGB VIII und was resultierend hieraus im Jugendamt beachtet, verändert und neu angegangen werden müsse.

 

Herr Gibbels bejahte die Frage von Frau Klanke, ob die Rückkehroption in die Kinder- und Jugendhilfe nur auf Wunsch des jungen Erwachsenen erfolge.

 

Herr Mallitzky erkundigte sich, wie lange man als junger Volljähriger gelte.

 

Laut Herrn Gibbels bis zum 21. Lebensjahr und bei Kindern mit einer seelischen Behinderung bis zum 27. Lebensjahr.