Sitzung: 28.10.2021 Jugendhilfeausschuss
Frau Kappen wies vorlaufend darauf hin, dass
es sich hierbei um den Beginn eines Umsetzungsprozesses handele, der auch in
den Stellenplan- und Haushaltsberatungen thematisiert werde, jedoch noch nicht
für das kommende Jahr.
Anhand einer
Präsentation erläuterte Herr Gibbels
die Änderungen des SGB VIII und was resultierend hieraus im Jugendamt beachtet,
verändert und neu angegangen werden müsse.
Herr Gibbels bejahte die Frage von Frau Klanke, ob die Rückkehroption in die
Kinder- und Jugendhilfe nur auf Wunsch des jungen Erwachsenen erfolge.
Herr Mallitzky erkundigte sich, wie lange
man als junger Volljähriger gelte.
Laut Herrn Gibbels bis zum 21. Lebensjahr und bei
Kindern mit einer seelischen Behinderung bis zum 27. Lebensjahr.