Für die CDU-Fraktion erläuterte Herr Eisenhardt den Antrag, der sich, be­zo­gen auf den Teil zur Öffnung des Rathauses, mittlerweile erledigt habe.

 

Bürgermeisterin Kappen und Herr Tost informierten, dass der Zugang zum Rathaus über Terminvereinbarung auch schon vor dem 01.09.2021 möglich gewesen sei, in den letzten Wochen vor der Öffnung auch ohne Termin­verein­barung mit vorheriger Anmeldung an der Informationen.

 

Zum mobilen Arbeiten führte Bürgermeisterin Kappen aus, dass gemein­sam mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ mit Wirkungen ab 01.09.2021 geschlossen worden sei. Grundvoraussetzung sei, dass der Geschätsbetrieb jederzeit sichergestellt sei. Dies sei der heuti­gen Zeit angemessen.

 

Die Verwaltung sei und bleibe ein Präsensverwaltung, weshalb die Erreich­bar­keit immer sichergestellt sein müsse, erläuterte Herr Tost. Mobiles Arbeiten sei nur für ca. 1/3 der städtischen Beschäftigten überhaupt möglich. In die Ver­einbarung seien die während der Pandemie gesammelten Erfahrungen eingeflossen. Der Regelfall sei das Modell der flexiblen Nutzung des mo­bi­len Arbeitens. Die Einhaltung der Arbeitszeit müsse im Blick behalten werden. Herr Tost verwies auf die Attraktivitätssteigerung für die Personal­aquise.

 

Herr Eisenhardt ging auf die Auswirkungen ein, insbesondere mit Blick auf Personalgewinnung und Jobsharing. Er bat um eine Bewertung nach einem Jahr.

Er erkundigte sich, ob in dem Zusammenhang Dienstpostenbeschreibun­gen verändert werden müssten.

 

Herr Tost informierte, dass von den 100 Anträgen zum mobilen Arbeiten alle in Abstimmung mit den Vorgesetzten, der Organisation und dem Per­sonalrat genehmigt worden seien. Auswirkungen auf Stellenbewertungen gebe es nicht. Er stellte heraus, dass die Einhaltung von Ruhezeiten im Blick behalten werden müsse.

 

Zum Stichwort Präsenzverwaltung fragte Frau Heinrichsen, wie der Sach­stand zum Ausbau des Onlineangebotes sei.

 

Frau Kappen informierte, dass die Verwaltung zum Thema E-Government auf einem guten Weg sei. Neben den bereits umgesetzten Möglichkeiten, arbeite die Verwaltung stetig am Ausbau des Angebotes.

 

Herr Tost erklärte unter Bezugnahme auf das Online-Zugangsgesetz, dass die Softwarehersteller immer mehr Möglichkeiten auf dem Sektor bieten würden. Dies sei auch ein interkommunales Thema. Die Umsetzung erfolgte nach und nach.

Zur Sicherstellung des Zugangs für alle Bevölkerungsgruppen sowie der Beratungsaufgaben der Verwaltung werde es immer eine Präsenzver­wal­tung geben.

 

Zur Anmerkung von Frau Schaumann entgegnete Frau Kappen, dass das E-Government zwar das Modell der Zukunft, aber auch zukünftig nicht für alle Bereiche kompatibel sei.