Grundsätzlich unterliege die Geschäftsverteilung und damit auch die Aus­ge­staltung der Aufgaben in der Verwaltung der ausschließlichen Zuständig­keit der Bürgermeisterin, erläuterte Bürgermeisterin Kappen. Insofern sei es dem Ausschuss nicht möglich, Weisungen zur konkreten Ausgestal­tung der Verwaltungsaufgaben, hier des Bürgerdialoges, zu erteilen.

Gerne nehme sie Anregungen für die Optimierung des Bürgerdialoges mit.

Aufgrund der Vielzahl der sehr unterschiedlichen Anliegen, die im Bürger­dia­log eingehen, sei es nicht umsetzbar, jede Anfrage mit einem konkreten Termin zu versehen. Selbstverständlich sei es der Anspruch der Verwal­tung, zu jeder Anfrage schnellstmöglich eine Rückmeldung zu geben.

 

Ein niederschwelliges Dialogangebot sowie eine zeitnahe Rückmeldung seien sehr wichtig, betonte Herr Eisenhardt.

Zu seiner Frage nach der Organisation stellte Bürgermeisterin Kappen dar, dass dies je nach Anliegen unterschiedlich sei. Grundsätzlich würden die Anliegen nach Eingang beim zuständigen Mitarbeiter an die Fachabteilung weitergeleitet. In jedem Fall erhalte der Bürger eine Rück­mel­dung.