Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

1.    Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 Ka „Nahversorgungszentrum Lünener Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung, für den unter Punkt I dieser Beschlussvorlage aufgeführten Geltungsbereich.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.  

 

2.    Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Dr. Liedtke skizzierte den Beratungsverlauf und wies darauf hin, dass die formal benötigte Wirkungsanalyse nunmehr vorliege. Im nächsten Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss werde ausführlicher zum positiven Ergebnis informiert.