Sitzung: 30.09.2021 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 114/2021
Beschluss:
Die nachfolgende,
entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene, Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Bei der Buchungsstelle 12.07.01/0681.782600 - Beschaffung
von Feuerwehrschutzkleidung werden für die dringend erforderliche Beschaffung
von Schutzkleidung 260.000,00€ außerplanmäßig bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Frau Schulze erläuterte die Dringlichkeitsentscheidung.
Auf die Anmerkung von Herrn Eisenhardt, zeitig für alle Feuerwehleute die Schutzkleidung zu besorgen, erklärte Frau Schulze, dass die Notwendigkeit zunächst für Atem- und Schutzgeräteträger bestünde, aber dies für alle schnellstmöglich nachgeholt werde.