Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

1.    Den Flächennutzungsplan vom 17.02.2004 gemäß § 2 Abs. 1 BauBG und § 1 Abs. 8 BauGB sowie § 8 Abs. 3 BauGB für den unter Punkt I dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich zu ändern (4. Änderung).

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

  1. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Die wesentlichen Erläuterungen wurden bereits unter TOP 2 gegeben.

 

Herr Kobus fragte nach, ob bei Sonderbauflächen besondere Lärmgrenzwerte bestünden. Dazu erklärte Herr Dr. Liedtke, dass die Lärmgrenzwerte aus der zu schützende Nutzung – hier Wohnbebauung Gartenstadt Seseke Aue – ergeben.