Sitzung: 29.06.2021 Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss
Vorlage: 105/2021
Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:
1.
Den Flächennutzungsplan vom 17.02.2004 gemäß § 2
Abs. 1 BauBG und § 1 Abs. 8 BauGB sowie § 8 Abs. 3 BauGB für den unter Punkt I
dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich zu ändern (4. Änderung).
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind aus dem beigefügten
Übersichtsplan ersichtlich.
- Die Verwaltung wird mit der Durchführung
des Verfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Die wesentlichen Erläuterungen wurden bereits unter TOP 2 gegeben.
Herr Kobus fragte nach, ob bei Sonderbauflächen besondere Lärmgrenzwerte bestünden. Dazu erklärte Herr Dr. Liedtke, dass die Lärmgrenzwerte aus der zu schützende Nutzung – hier Wohnbebauung Gartenstadt Seseke Aue – ergeben.