Beschluss:

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafter­versammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

  1. Dem Aufsichtsrat der TECHNOPARK KAMEN GmbH wird gem. § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages a. F. Entlastung erteilt.

 

  1. Der Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH wird gem. § 9 Abs. 3 a des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen