Herr Gerwin erläuterte den vorliegenden Antrag. Es werde ein Überblick gewünscht, wie die Klimaneutralität bis 2045 erreicht werden könne.

 

Herr Dr. Liedtke wies den Vorwurf der Untätigkeit der Verwaltung entschieden zurück. Die Verwaltung habe zahlreiche energetische Maßnahmen im Bereich städtischer Gebäude umgesetzt bzw. eingeplant. Von weiteren Maßnahmen sei berichtet worden (u.a. E-Mobilität, Blühflächen, Gründächer, Photovoltaik, 100 % - Ökostrom).

 

Herr Heidler wies nochmal auf die Grenzen des Handlungsrahmens der Kommune hin. Wichtig sei es, Private und Gewerbe zu gewinnen. Mit Zwang sei dies nicht umsetzbar. Hier sei ein sukzessiver Veränderungsprozess anzustoßen. Auch der weitere technische Fortschritt spiele eine große Rolle. Gesetzliche Grundlagen seien zu berücksichtigen.

Ein Handlungsspielraum sei durch Bund und Land vorgegeben, so Herr Dr. Liedtke. In Form von Energieberichten habe die Verwaltung regelmäßig zu kommunalen Liegenschaften informiert. Daraus würden sich Handlungsfelder definieren.

 

Beratung und Apelle seien nicht ausreichend, erklärte Frau Dörlemann. Sie erwarte vielmehr ein zielgerichtetes und ambitioniertes Konzept für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045.

 

Herr Bierhoff verdeutlichte, dass der Einfluss der Kommune sehr begrenzt sei. Der vorliegende Antrag könne von seiner Fraktion nicht mitgetragen werden.

 

Herr Heidler stimmte Herrn Bierhoff zu. Das Ziel der Klimaneutralität sei nur unter Einbeziehung aller Akteure erreichbar.

 

Daraufhin entgegnete Herr Gerwin, dass die Kommune in der Verantwortung sei. Die Aktivitäten der Kommune sollen zum Ziel führen. Daher sei die Aufstellung eines entsprechenden Konzepts gefordert worden.

 

Herr Kobus erklärte, dass auch er den Antrag nicht nachvollziehen könne. Erforderlich sei für die Zielerreichung ein positives Narrativ.

 

Die Kommune könne Klimaschutzmaßnahmen mit Blick auf Fördermöglichkeiten bewerben, anstoßen und begleiten, ergänzte Herr Langner.

 

Herr Kasperidus verwies auf die Möglichkeiten der Gesetzgebung, die z.B. die Einhaltung von Energiewerten vorgeben könne oder durch entsprechende Steuererhöhungen Einfluss auf Verbrauchsverhalten nehmen könne.

 

Ein Beschluss des vorliegenden Antrags mache aus seiner Sicht keinen Sinn, führte Herr Dr. Liedtke aus. Die Rechtslage fordere eine Klimaneutralität bis 2045. Insofern würde eine Verpflichtung zur Umsetzung und entsprechenden Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes bestehen.

 

Zur Erreichung der Klimaschutzziele hätte schon längst ein Konzept vorliegen müssen, entgegnete Herr Gerwin. Es fehle z. B. eine Übersicht über städtische Liegenschaften. Insgesamt mangele es an Transparenz.

 

Herr Dr. Liedtke verwies auf den letzten Energiebericht der Stadt Kamen. Darin seien alle relevanten Informationen enthalten.

 

Herr Aschhoff merkte an, dass sich bei neuen Ausschussmitgliedern viele Fragestellungen ergeben, da entsprechende Vorkenntnisse nicht bzw. nur teilweise vorhanden seien.

 

Frau Dörlemann entgegnete, dass sich ihre Fraktion intensiv vorbereitet habe.

 

Von Herrn Madeja wurde vorgeschlagen, alle Informationen (z.B. Umsetzungsstand der Maßnahmen, Checkliste für Gebäude) auf der Klimaschutzseite zu veröffentlichen.

 

Frau Haake wies darauf hin, dass die Öffentlichkeitsarbeit zu Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes als positives Narrativ wirke. In diesem Sinne befänden sich verschiedene Bausteine noch in der Bearbeitung.

 

Herr Scharschuch informierte über verschiedene Projekte der Stadt Kamen (z.B. 100 % Ökostrom, Gründachumsetzung Friedrich-Ebert-Schule, Austausch von Fahrzeugen des städt. Fuhrparks). Darüber hinaus werde der Energiebericht alle 3 Jahre fortgeschrieben. Aus diesem würden sich die jeweiligen Verbrauchswerte der städt. Liegenschaften ergeben. Es sei durchaus möglich, daraus Vorschläge zu entwickeln und diese im Einzelfall abzustimmen.

 

Eine Rechtfertigung der Verwaltung sei nicht erforderlich, meinte Herr Behrens. Er drängte auf einen Abbruch der nicht zielführenden Diskussion und Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag.

 

 

Beschluss:

 

Die Stadtverwaltung entwickelt ein Konzept zur Umstellung ihrer Aktivitäten in den Sektoren Wärme, Energie und Fuhrpark hin zur Klimaneutralität bis 2045 oder, wo immer es möglich ist, früher.

In dem Konzept ist darzustellen, wann welche CO2-Quelle der Stadt durch eine klimaneutrale Alternative ersetzt wird und wie viel CO2 dadurch eingespart wird.

Diesem Übergang zu Klimaneutralität ist eine hohe Priorität einzuräumen. Der Errichtung von Solaranlagen auf städtischen Dachflächen ist dabei Vorzug zu geben vor Zukauf von Ökostrom.

 

 Abstimmungsergebnis: Bei 17 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt