Sitzung: 24.06.2021 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 085/2021
Beschluss:
Die nachfolgende,
entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene, Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Die Stadt Kamen setzt die Erhebung von Elternbeiträge auf der Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von
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Angeboten zur Förderung von Kindern in der
Kindertagespflege gem. §§ 22, 23 und 24 SGB VIII,
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Angeboten zur Förderung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen gem. §§ 22, 22a und 24 SGB VIII,
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Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene
und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote
in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)
für den Zeitraum vom 01.05.2021 – 30.06.2021 aus.
Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Heidler appellierte an das Land, die Entscheidung, Beiträge zukünftig auszusetzen, landesweit zu treffen und nicht auf die Kommunen zu übertragen.