Beschluss:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Kamen vom 20. Dezember 2006“

 


Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen


Herr Tost berichtete anhand einer PowerPoint-Präsentation (im Ratsinformationssystem hinterlegt) zu den Auswirkungen der Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW auf Kamen.

 

Herr Heidler dankte Herrn Tost für die ausführliche Darstellung, diese sei sehr hilfreich. Die Möglichkeit der Ratenzahlung gebe dem Bürger Sicherheit.

 

Auch Herr Eisenhardt dankte für die Erläuterungen. Das Planungsziel sei, den Bürger möglichst wenig zu belasten. Er fragte nach den Maßgaben des Straßen-Wege-Konzeptes. Weiter fragte er, warum die Laufzeit der Ratenzahlung nur zwei Jahre betrage und ob durch eine Verrentung eine Eintragung ins Grundbuch erfolge.

 

Herr Dr. Liedtke erläuterte, dass beispielsweise durch Straßensanierungen KAG-Auswirkungen vermieden oder verzögert werden könnten.

 

Auf die Fragen von Herrn Eisenhardt antwortete Herr Tost, dass keine Grundbucheintragung erforderlich sei. Die zwei Jahre Laufzeit seien Erfahrungswerte sowie eine Sicherheit für die Kommune.

 

Die CDU-Fraktion werde der Satzungsänderung zustimmen, da auch der Zinssatz sich erheblich verbessert habe, so Herr Eisenhardt.

 

Herr Stalz sprach sich auch dafür aus, Beiträge zu vermeiden, indem Straßen weiterhin instandgesetzt und nicht ausgebaut werden müssen. Er fragte nach, ob die Satzung nicht dementsprechend geändert werden könne, dass, wenn Beiträge für Bürger anfallen, nur einen Mindestsatz erhoben werden würde.

 

Die Bürgermeisterin gab zu Bedenken, dass ein Mindestsatz haushalterische Auswirkungen habe.

 

Herr Grosch teilte mit, dass die Fraktion DIE LINKE./GAL der Vorlage zustimmen werde. Die Verwaltung setze die Vorgaben sinnvoll und bürgerfreundlich um. Er bedauere, dass die Landesregierung die KAG-Gebühren nicht abgeschafft habe.

 

Herr Heidler erwiderte, dass die Verwaltung in der Vergangenheit auf die Instandhaltung der Straßen geachtet habe und man sehr sorgsam mit den Betroffenen bei den Gebühren umgegangen sei.

 

Ein Ansatz der Änderungen sei es, Härten zu beseitigen und sofern möglich Gerechtigkeit herzustellen, so Herr Kissing. Auch der Einfluss und das Mitspracherecht von Bürgern sei ein Aspekt. Er erläuterte, dass KAG-Gebühren auch zu Entwicklungen des Wohnumfeldes beitragen.