Einleitend korrigierte Frau Schneider die Begrifflichkeiten des Beschlussvorschlages der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, richtig hieße es: K40n und RVR-Hauptwegeverbindung. Da die ursprünglich geplante Unterführung aus Kostengründen gestrichen worden sei, habe sich ihre Fraktion über mögliche Führungsformen für den Radverkehr an dieser Stelle informiert. Es handele sich immerhin um eine RVR-Radwegehauptverbindung, für die eine kluge Lösung gesucht werde. Sie seien im Rahmen ihrer Recherchen auf der Seite „nationaler Radverkehrsplan“ auf  verschiedene Lösungsansätze gestoßen, u. a. auch die Umsetzung der Radwelle Oberhausen, in der Radfahrervorrangschaltungen an Lichtsignalanlagen umgesetzt und 2019 mit dem 2. Platz bei der Verleihung des Deutschen Fahrradpreises ausgezeichnet worden sei. Auch in Oldenburg und Kleve seien entsprechende Beispiele zu finden.

Ihre Fraktion strebe daher, so Frau Schneider, eine gleichartige Lösung an der K40n an, wohl wissend, dass sie mit „Gegenwind“ zu rechnen habe; sie freue sich aber trotzdem auf eine offene Diskussion, um zu einer klugen Lösung zu kommen.

 

Herr Dr. Liedtke drückte seine Irritation über den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen aus. Zuständig für den Bau von Lichtsignalanlagen an der K40n sei der Kreis Unna als zuständiger Baulastträger, nicht die Stadt Kamen. Ferner beinhalteten die Planungen, die auch in den Fachausschüssen vorgestellt worden seien, zwei Signalanlagen am „Buschweg“ und in Höhe der Straße „Am Barenbach“ für Fußgänger und Radfahrende, die der Kreis auch schon beauftragt habe.

 

Herr Kissing verwies auf die von Herrn Holzbeck im Verlaufe der Sitzung bereits angesprochene Ampel-Vorrangschaltung und den damit verbundenen Problematiken. Im fließenden Verkehr könne eine solche Vorrangschaltung durchaus sinnvoll sein, insbesondere bei Abbiegevorgängen könne die Sichtbarkeit von  Radfahrenden verbessert und die Unfallhäufigkeit gemindert werden. An der K40n könne eine derartige Vorrangschaltung nicht sinnvoll umgesetzt werden, da nicht nur Radfahrende, sondern auch Fußgänger Ampeln zur Querung nutzten.

Herr Holzbeck habe schon angesprochen, dass auch bei Bedarfsampeln kurze Anforderungszeiten möglich seien, so dass 5 Sekunden nach Anforderung die Ampel auf grün schalte. Diese Lösung, so Herr Kissing, favorisiere auch seine Fraktion.

 

Die Planungen zur K40n, stellte Frau Schneider klar, seien ihr bekannt. Ihre Fraktion gehe jedoch davon aus, dass der Kreis keine Änderungen vornehmen werde, sofern seitens der Stadt Kamen keine Einwände geltend gemacht würden. Daher sei der Beschlussvorschlag so formuliert. Im Vordergrund stehe für sie hauptsächlich eine kluge Lösung, die es ihrer Auffassung nach zum jetzigen Zeitpunkt nicht gebe, die aber im Rahmen einer Diskussion in diesem Gremium noch erarbeitet werden könne. Ihre Fraktion sei auch durchaus bereit, den Antrag umzuformulieren. Abschließend wies sie noch einmal auf den Wegfall der Unterführung und der sich damit verschlechterten Qualität der Querungen für Radfahrende hin.

 

(Herr Kissing verlässt die Sitzung um 19:28 Uhr)

 

Herr Dr. Liedtke zeigte Frau Schneider die Diskrepanz ihrer Aussagen zu dem von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen formulierten Beschlussvorschlag auf und verwies erneut auf die Zuständigkeit des Kreises Unna.

Die Streichung der Unterführung, erläuterte Herr Dr. Liedtke anschließend, sei nicht nur wegen der Mehrkosten von ca. 1 Mio. Euro erfolgt, sondern auch, weil die Schaffung von Angsträumen vermieden werden solle. Dies sei in den Fachausschüssen entsprechend diskutiert worden.

Eine Vorrangschaltung für Radfahrer sei, so Herr Dr. Liedtke, aus den bereits genannten Gründen nicht umsetzbar.

 

Herr Wünnemann nahm für die CDU-Fraktion Stellung zum Antrag. Er verwies auf die Zuständigkeiten und geltenden Vorschriften sowie Richtlinien im Hinblick auf die Errichtungen von Signalanlagen.

Den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen bewerte er deshalb als überflüssig.

 

Herr Fuhrmann wies zunächst ebenfalls auf die fehlende Zuständigkeit hin und stellte die Frage bzgl. des Umganges mit diesem Antrag in den Raum.

Ihn habe, nahm er weiterhin Bezug auf den Antrag, die Formulierung: „Wir wollen, dass auch Kamen in Sachen Radverkehr endlich auf die Überholspur wechselt“ gestört. Der Ausschuss habe sich in dieser und in der letzten Sitzung mit der Thematik Radverkehr intensiv auseinandergesetzt. Angesichts der Entwicklung, die der Radverkehr in Kamen in den letzten Jahren genommen habe, könne kaum davon gesprochen werden, dass sich der Radverkehr auf der Standspur befinde. Im Übrigen schließe er sich der vorangegangenen Argumentation die Radvorrangschaltung betreffend an

 

Die Anregungen auf eine grundsätzliche Beschleunigung des Radverkehrs, so Herr Kasperidus, sollten durchaus ernst genommen werden; auch wenn eine Vorrangregelung an anderen Stellen im Stadtgebiet vielleicht interessanter sei.

 

Herr Dr. Liedtke äußerte, sich Herrn Fuhrmann anschließend, ebenfalls seine Missbilligung über die Formulierung „endlich auf die Überholspur wechseln“ und verwies auf die positive Entwicklung des Radverkehrs im Stadtgebiet Kamen.

 

Frau Schneider zog nach Rücksprache mit den anwesenden Fraktionsmitgliedern, Herrn Madeja und Herrn Lütschen, den Antrag auf Errichtung einer Signalanlage mit Vorrangschaltung für Radfahrer zurück.

Ihrer Fraktion, betonte sie, sei einfach nur wichtig, dass diese Thematik im Gespräch bliebe.

 

Herr Sklorz schlug für die SPD-Fraktion auf Grund der fehlenden Sachlichkeit hinsichtlich der Diskussion vor, diese zu beenden und stattdessen ggf. interfraktionell Anträge für die Verbesserung des Radverkehrs auf den Weg zu bringen.

 

Herr Kasperidus fasste die vorangegangene Diskussion zusammen: er habe wahrgenommen, dass der Antrag zurückgezogen wurde, dem Bündnis90/Die Grünen die Diskussion über weitergehende Bevorrechtigungen des Radverkehrs wichtig seien. Er habe auch wahrgenommen, dass die Formulierung innerhalb des Antrages zu einiger Verärgerung bei den anderen Fraktionen geführt habe. Abschließend erinnerte Herr Kasperidus an die Aussage von Herrn Holzbeck, dass Vorrangschaltungen nicht immer die besten Lösungen seien. Die derzeit vorgesehene Bedarfsanlage mit einer Anforderungszeit von 5 Sekunden sei durchaus akzeptabel und bei der Vorstellung der Pläne vor 1- 2 Jahre einhellig angenommen worden.