8.1 Mitteilungen der Verwaltung

8.1.1

Flyer Eichenprozessionsspinner

 

Herr Harrach informierte darüber, dass ein neuer Flyer zum Thema Eichenprozessionsspinner aufgelegt worden sei. Der Flyer liege zur Mitnahme aus und sei auch auf der Internetseite der Stadt Kamen abrufbar.

Zur Nachfrage von Herrn Heidler wurde durch Herrn Harrach bestätigt, dass die Ausbreitung der Eichenprozessionsspinner in diesem Jahr bislang geringer sei als in den Vorjahren, was aber mit der Entwicklungsverzögerung durch den langen Winter zusammenhängen könnte.

 

8.1.2

Naturreport


Die diesjährige Ausgabe des Naturreports mit dem Schwerpunktthema „Lebensraum Wald“ wurde den Ausschussmitgliedern zur Mitnahme angeboten.

 

8.1.3

Bundeswaldprämie


Herr Harrach teilte mit, dass die Stadt Kamen als Waldbesitzer einen Antrag für die Bundeswaldprämie eingereicht habe. Voraussetzung war eine Nachhaltige Waldbewirtschaftung, was in Kamen nach den PEFC-Standards auch erfolge. Der Zuwendungsantrag sei zwischenzeitlich bewilligt worden. Die Stadt Kamen erhalte einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 6.925,00 €.

 

Herr Wortmann fragte an, wofür die Bundeswaldprämie verwendet werden solle.

 

Dazu führte Herr Harrach aus, dass die Mittel für Nachpflanzungen und eine zukunftsorientierte Bewirtschaftung in den nächsten zwei Jahren eingesetzt werden sollen.

 

8.1.4

Nachpflanzungen Bogenstraße


Durch die Auswirkungen des Sturmtiefs Eugen Anfang Mai sei es erforderlich gewesen 11 Bäume in der Bogenstraße zu fällen, erklärte Herr Harrach. Ein Grund für die Notfällungen war auch die beeinträchtigte Standsicherheit der Bäume nach Arbeiten an den Versorgungsleitungen in der Bogenstraße. Daher würden sich die Versorger an den Nachpflanzungskosten beteiligen. Es sollen voraussichtlich 14 Bäume in vergrößerten Baumbeeten nachgepflanzt werden.

 

Frau Dörlemann erkundigte sich nach den Baumarten.

 

Die Baumauswahl werde entsprechend der jeweiligen Standorte noch festgelegt, antwortete Herr Harrach. Geplant sei eine größere Durchmischung der Baumarten. Eine Rückmeldung dazu könne nach der Sommerpause gegeben werden.

8.2 Anfragen

 

8.2.1

Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema Luftreinhaltung in Kamen

 

Zur allgemeinen Information teilte Herr Harrach mit, dass die Luftqualität durch Emissionen aus Industrie/Gewerbe, private Haushalte (z.B. Kamine) und Verkehr in Abhängigkeit von der Wetterlage und der Topographie beeinflusst werde. Im letzten Jahr habe es drei Meldungen zu Belästigungen durch private Kamine gegeben. Aktuell würden jedoch keine Hinweis oder Beschwerden zu Belastungen aus Industrie, Gewerbe u. privaten Haushalten vorliegen.

 

Unter Bezugnahme auf die vorliegende schriftliche Anfrage der CDU-Fraktion teilte Herr Harrach mit, dass nach Auskunft der zuständigen Stellen (Bezirksregierungen Arnsberg und LANUV) aktuell kein Handlungsbedarf bzgl. der Einhaltung von Immissionsgrenzwerten für NO2 und Feinstaub bestehe.

Das LANUV teile mit, dass im Allgemeinen seit 2015 (letzte NO2- Messung in Kamen von 34 µg/m³) ein abnehmender Trend der NO2-Belastungen festzustellen sei. In NRW sei in 2020 erstmalig an allen Messstandorten der Grenzwert nach der 39. BImSchV für die Jahresmittelwerte für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) eingehalten worden. Die Luftschadstoffwerte seien sowohl im Vergleich zum Vorjahr als auch im Vergleich zum langjährigen Trend deutlich gesunken. Diese Reduktion sei vorrangig auf die Flottenerneuerung und Verbesserungen an Fahrzeugen, auf die Wirkungen von Maßnahmen der Luftreinhalteplanung, günstige Wetterbedingungen und zu einem geringeren Anteil auf die Wirkung der Maßnahmen gegen die Covid-19-Pandemie zurückzuführen (siehe Fachbericht 109, LANUV 2021).

 

Bei der Bezirksregierung Arnsberg bestehe seit dem Jahr 2012 ein Luftreinhalteplan für die Stadt Kamen. Die NO2-Grenzwerte von 40 µg/m³ würden seit 2012 deutlich eingehalten. Eine Überschreitung der Belastung mit Feinstaub werde seit mindestens 2005 nicht festgestellt.

 

Aktuell würden keine Messungen zur Ermittlung von Problemlagen seitens der Stadtverwaltung/des LANUV in Kamen durchgeführt. Hinsichtlich der Belastungen durch den innerstädtischen Straßenverkehr geschah dieses zuletzt in 2014/2015 (durch Stadt, NO2-Passivsammler an 2 Standorten der Lünener Straße).

 

8.2.2

Blühstreifen Querstraße/Richtung Kugelbrink

 

Frau Dörlemann berichtete, dass der o.g. Blühstreifen in diesem Jahr bereits zum Dritten Mal gemäht worden sei. Dies sei nicht hilfreich für die Entwicklung der Blühpflanzen. Ein Grund für die Mahd aufgrund von Verkehrssicherungsmaßnahmen sei aus ihrer Sicht nicht gegeben.

Sie bat um Informationen zum Mähkonzept.

 

 

Herr Dr. Liedtke sagte eine Rückmeldung mit der Niederschrift zu.

 

Rückmeldung der Verwaltung:

Nach Auskunft des FB 70.2 soll der Blühstreifen bis dato von den Servicebetrieben der Stadt Kamen nur einmal aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gemäht worden sein.

Grundsätzlich erfolge eine Mahd im Bereich der Blühstreifen nur aus Verkehrssicherungsgründen.

 

8.2.3

Naturreport

 

Herr Behrens empfahl den Ausschussmitgliedern die Lektüre des neu erschienenen Naturreports mit dem Schwerpunktthema „Lebensraum Wald“.