Herr Holzbeck, Leiter des Dezernates II des Kreises Unna stellte den Entwurf des Radverkehrskonzeptes des Kreises Unna als einen Baustein des Nahmobilitätskonzeptes vor.

Einleitend erläuterte Herr Holzbeck, das Konzept sei im letzten Jahr mit Unterstützung eines Fachbüros und in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden entwickelt worden.

Zurzeit befinde es sich in der Beteiligungsphase, in der neben den Kommunen auch andere Baulastträger wie der Lippeverband und Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie auch die Öffentlichkeit eingebunden worden seien. Aus der Öffentlichkeit seien bereits viele Verbesserungs- und Änderungsvorschläge eingegangen, so dass Ende dieses Jahres der Kreispolitik daraus eine umfangreiche Synopse vorgelegt werden könne.

Bezüglich der Details des Vortrages wird auf die beigefügte Präsentation „Radverkehrskonzept Kreis Unna 2021“ verwiesen.

 

Herr Kasperidus bedankte sich für den Vortrag und gab den Mitgliedern des Ausschusses Gelegenheit zu Anfragen und Bemerkungen.

 

Mit dieser Planung, lobte Herr Kissing den Entwurf des Radverkehrskonzeptes für die CDU-Fraktion, befinde man sich auf dem richtigen Weg zur Initiative für mehr Radverkehr; nicht nur den Freizeit-, sondern auch den Alltagsverkehr betreffend. In diesem Zusammenhang hob er die unzureichenden Radwegeverbindungen nach Lünen und Unna hervor und kritisierte den in der Vergangenheit nicht berücksichtigten Bau von Radwegen im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen.

Es sei schade, nahm Herr Kissing Bezug auf die Erläuterungen bezüglich des RS1 im Vortrag des Herrn Holzbeck, dass der Bau des RS1 in dieser Region so lange auf sich warten ließe; Landesbetrieb Straßenbau NRW sei nun aber gezwungen, umzudenken. Abschließend sicherte Herr Kissing Herrn Holzbeck die Unterstützung für die Umsetzung des Konzeptes durch die CDU-Fraktion zu.

 

Auf den aktuell eingebrachten Entwurf des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes in den Landtag NRW verweisend erkundigte sich Herr Wilhelm, ob sich dieser auf die Planungen zum Radverkehrskonzept auswirke. Ferner bat er um Auskunft, ob an Signalanlagen eine Vorrangführung mit entsprechenden Anforderungskontakten in die Planungen mit einbezogen worden sei.

 

Die Vorrangführung des Radverkehrs im innerstädtischen Bereich, so Herr Holzbeck, sei grundsätzliche Aufgabe der Kommunen; die diese durch die Einrichtung von Fahrradstraßen, entsprechenden Ampelschaltungen oder anders geartet umsetzen könne. Das Radverkehrskonzept beinhalte neben den Qualitätsstandards auch Beispiele, wie der Radverkehr geführt werden könne.

Die Vorrangführung des Kfz-Verkehrs an Bundes- und Landesstraßen, erläuterte Herr Holzbeck unter Hinweis auf das Straßen- und Wegegesetz, werde auch durch das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz nicht außer Kraft gesetzt. Ausgenommen sei hier der RS1, der nach seiner Fertigstellung den Charakter einer Landesstraße erhalte. In diesem Zusammenhang stellte Herr Holzbeck das Gefährdungspotential durch unterschiedliche Vorranggewährungen im Verlaufe eines Radweges am Beispiel des Hellweg-Radweges dar. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW habe allerdings auch zwischenzeitlich schon der Errichtung einer Bedarfslichtzeichenanlage am Alleen-Radweg in Unna zugestimmt. Hier springe 5 Sekunden nach der Anforderung die Anlage auf grün um. Durch das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz, ging Herr Holzbeck auf die Anfrage von Herrn Wilhelm ein, werde der Landesbetrieb gezwungen sein, mehr Mittel für den Radverkehr einzusetzen. Das Radverkehrskonzept entspreche den Vorgaben des neuen Gesetzes, dieses sei zum Zeitpunkt der  Erstellung des Entwurfes noch nicht vorhanden gewesen. Eine umfangreiche Nachjustierung sei nicht erforderlich, da das neue Gesetz auch viele Absichtserklärungen beinhalte.

 

Frau Schneider drückte zunächst für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen ihre Verärgerung darüber aus, dass der Bau des RS1 auf Grund der vorgeschriebenen Verfahren sich so lang herauszögert habe. Sie betonte jedoch auch, dass dieser Radweg nur gebaut werden könne, da der Landesbetrieb Straßenbau NRW die Kosten dafür aufwende, die den Kommunen für derartige Maßnahmen nicht zur Verfügung stünden.

Bezug nehmend auf den von Herrn Holzbeck in seinem Vortrag erwähnten, neu gestalteten Radweg an der Westicker Straße zwischen der Straße am Bahnhof und dem Kreisverkehr Königstraße, bat Frau Schneider um Mitteilung, warum einige der ursprünglich gesetzten Leitpfosten wieder entfernt worden seien. Ihr subjektives Sicherheitsempfinden habe dadurch stark abgenommen.

Zusätzlich erkundigte sie sich nach der Vorrangregelung beim Aufeinandertreffen einer RVR-Hauptwegeverbindung und einer Kreisstraße.

 

In diesem Fall, erklärte Herr Holzbeck, habe die Kreisstraße, auch wenn es sich bei dem kreuzenden Radweg um eine RVR-Hauptwegeverbindung handele, Vorrang. Grundsätzlich sei die Frage des Vorrangs abhängig von der Lage des Radweges. Verlaufe dieser parallel zu einer übergeordneten Landesstraße und kreuze eine Kreisstraße, habe der Radverkehr Vorrang.

Die Poller an der Westicker Straße, beantwortete Herr Holzbeck die Anfrage, mussten zum Teil wieder entfernt worden, da sie zu dicht montiert worden seien. Standard sei ein Abstand von ca. 20 m, hier habe man auf Grund der LKW-Parkproblematik die Pfosten etwas enger gesetzt. Die Sicherheit sei, auch nach dem Rückbau, nach wie vor gegeben.

 

Herr Sklorz bedankt sich für die SPD-Fraktion für den Vortrag. Im Hinblick auf die vorzunehmende Priorisierung der vielen Projekte im Rahmen des Radverkehrskonzeptes bat er um Berücksichtigung der Knotenpunkte Sesekeweg /Am Langen Kamp sowie Lindenallee/ Robert-Koch-Straße / Lortzingstraße / Einsteinstraße. An der Straße „Am Langen Kamp“  im Bereich der Autobahnbrücke gebe es keine Mittelinsel oder ähnliches zur sicheren Führung der Radfahrer über die Kreisstraße. Der andere Verkehrsknotenpunkt, der auch in der Stellungnahme der Stadt Kamen zum Radverkehrskonzept aufgegriffen wurde, sei schon auf Grund der allgemeinen Verkehrssituation immer wieder Thema in seinem Ortsteil.  Ferner könne es dort auf Grund der anstehenden infrastrukturellen Veränderungen in Dortmund-Husen zu veränderten Verkehrsströmen kommen.

 

Herr Holzbeck bat, diese Anregungen schriftlich mitzuteilen. Alle gesammelten Vorschläge würden bewertet und anschließend gebe es Rückmeldungen über die Umsetzbarkeit.

 

Herr Eckardt lobte zunächst die Umsetzung des ersten Teils des neuen Radweges an der Westicker Straße, wies jedoch auf die zwingend erforderliche bauliche Anbindung an die bestehenden Kreisverkehre hin. Die aktuell bestehende Situation am Kreisverkehr Königstraße sei so nicht ungefährlich. Ferner kritisierte Herr Eckardt die Situation im innerstädtischen Bereich; dort sei das Parken für LKW durch Beschilderung noch erlaubt. Die Folge sei, dass dort auf dem Seitenstreifen, gestattet durch entsprechende Beschilderung, LKW stehen, die den Schutzstreifen zuparkten.

 

Diese Überprüfung, teilte Frau Schulze mit, werde derzeit vorgenommen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kasperidus, ob er dazu Stellung nehmen wollte, erwiderte Herr Holzbeck, dass für den Bau der Baulastträger und für die Beschilderung die Straßenverkehrsbehörde zuständig sei. Er gehe von einer baldigen Erledigung aus. Den Kritikpunkt bzgl. der Anbindung an den Kreisel nehme er mit. Es müsse jedoch geprüft werden, in wessen Baulast der Kreisverkehr liege, da es immer problematisch sei, wenn an andere Straßen, die keine Kreisstraßen seien, angebunden würde, da es dann auch immer um den Aspekt der Kostenteilung gehe.

 

Herr Eckardt klärte Herrn Holzbeck darüber auf, dass es sich sowohl bei der Westicker Straße als auch bei der Königstraße um Kreisstraßen handele.

 

Herr Holzbeck bat um Verständnis, nicht die Namen aller Kreisstraßen präsent zu haben. Auch dieser Punkt solle schriftlich dem Kreis Unna mitgeteilt werden; die Angelegenheit werde dann geprüft. (Anm. der Verwaltung: Der zuständige Bezirksbeamte der Kamener Polizeiwache hat schon vor der Sitzung Kontakt zum Kreis Unna bzgl. der schlechten Anbindung aufgenommen).

 

 

Sich ebenfalls auf den neuen Radweg an der Westicker Straße beziehend, kritisierte Herr Mallitzky die Querungssituation der Radfahrenden. Am Ende des Radweges müsse eine vielbefahrene Straße gequert werden, um auf den gegenüberliegenden Schutzstreifen zu gelangen, der wie bereits erwähnt, von LKW beparkt werde.

 

Die derzeitige Situation, gab Herr Breuer zu, sei zugegebener Maßen unbefriedigend, jedoch  nur temporär. Durch den entstehenden Kreisverkehr im Rahmen des Baus der Spange Südkamen werde eine Querungsmöglichkeit geschaffen. Ferner schreibe der Kreis aktuell den Bau einer neuen Radwegebrücke über die Körne aus. Damit wäre künftig eine sichere Führung der Radfahrenden gewährleistet.

 

Bezug nehmend auf den Vortrag von Herrn Holzbeck erkundigte sich Herr Kasperidus, ob sowohl das Kreis- als auch das regionale Programm nur jeweils eine Radwegeverbindung zwischen den Städten vorsehe.

 

Das Metropole-Ruhr-Radnetz (RVR) sehe nur den RS1 als Radwegehauptverbindung zwischen Kamen und Unna vor, bestätigte Herr Holzbeck; Ziel sei, dass dieser vernünftig ausgebaut und beschildert werde. Er stellte in diesem Zusammenhang jedoch die Tauglichkeit des RS1 für den Alltagsverkehr in Frage.

Auf dem Stadtgebiet sei an der Kamener Straße in den letzten Jahren einiges getan worden; die weitere Entwicklung auf dem Stadtgebiet Kamen an der Unnaer Straße bleibe abzuwarten.

 

Herr Kasperidus brachte in diesem Zusammenhang die im Kreisprogramm von 2013 noch aufgeführte und im aktuellen Konzept gestrichene Verbindung von Kamen nach Bönen über die Lenningser Straße zur Sprache ebenso wie die Strecke von Kamen nach Unna und verwies auf die im nächsten Tagesordnungspunkt zu behandelnde Stellungnahme der Stadt Kamen zum Radverkehrskonzept des Kreises Unna.