Sitzung: 08.06.2021 Sozial-, Teilhabe-, Generationen- und Familienausschuss
Frau Lehmann und Frau Kebekus stellten sich vor berichteten über den Jahresbericht 2020
der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).
Frau Lehmann stellte anhand eines
Gruppenfotos die sechs Mitarbeiter in den EUTB im Kreis Unna vor.
Anschließend
erläuterte Frau Kebekus worum es
sich bei der EUTB im generellen handelt. Sie berichtete von anfänglichen
Problemen bei der Vernetzung und Bekanntmachung auf Grund des schwierigen
Namens. Deutschlandweit gebe es seit 2018 rund 500 EUTB-Stellen, welche durch
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert werden.
Die EUTB sei im §
32 SGB IX verankert. Die Besonderheit der EUTB sei, dass die dortigen Mitarbeiter
zum Teil selbst schwerbehindert seien und somit eine Beratung von Betroffenen
für Betroffene möglich sei. Begleitet werde die EUTB durch eine Fachstelle in
Berlin. Die Beratung erfolge kostenlos und könne auch anonym durchgeführt
werden. Beraten werde jeder der betroffen sei oder generell Fragen zum Thema
der Schwerbehinderung habe. Die EUTB solle als Wegweiser bzw. als offenes Ohr
und Unterstützung den Menschen mit Behinderungen dienen. Es sei nicht
vergleichbar mit einer Rechtsberatung sondern es werde ausschließlich Beratung
angeboten.
Frau Kebebus stellte die diversen Standorte
vor und erklärte, dass versucht werde, alle Städte zu erreichen. Sie ging auf
die offenen Sprechzeiten ein und erklärte, dass auch eine Außenberatung
notfalls möglich sei.
Nach diesen
allgemeinen Informationen wurde der Jahresbericht 2020 vorgestellt.
Auf Grund der
COVID-19-Pandemie berichte Frau Kebekus
von vielen digitalen Beratungen. Es wurde an psychosozialen
Arbeitsgemeinschaften teilgenommen, um gemeinsam Lösungen für den Kontakt
während des vergangenen Jahres zu finden. Aktionen, die auf Grund der Pandemie
nicht stattfinden konnten, sollen zeitnah nachgeholt werden (bspw.
Projekttage).
Frau Kebekus gab anschließend dem Gremium detaillierte Informationen und
diversen Tabellen bzgl. der Beratungsanfragen, den Altersgruppen, so wie den
Geschlechtern der Anfragenden oder der Art der Beeinträchtigungen um den
Jahresbericht 2020 zu veranschaulichen (s. beigefügte Präsentation).
Sie ergänzte, dass
auch dies nur ein Ausschnitt der Beratungsthemen sei, es gebe jedoch noch viele
weitere mehr.
Frau Kebekus vermutete, dass die
Außenwirkung der EUTB noch verstärkt werden müsse und erhoffte sich einen
Anstieg der entsprechenden Nachfragen.
Das Projekt der
EUTB sei für den Zeitraum 2018 - 2021 angelegt. Auf Grund des Angehörigenentlastungsgesetzes
sei festgelegt worden, dass die Finanzierung der EUTB dauerhaft gesichert sein
solle.
Herr Hößl erkundigte sich, inwiefern eine
Kollision mit anderen Verbänden möglich sei.
Frau Kebekus erwiderte, dass es sich bei der
EUTB ausschließlich um eine ergänzende Möglichkeit handele und nicht um einen
Ersatz für andere Verbände. Der EUTB diene als 1. Anlaufstelle, um dann ggfs.
an entsprechende Verbände weiter zu vermitteln.
Herr Fuhrmann merkte an, dass der Bedarf
deutlich gestiegen sei und sprach seinen Dank für die geleistete Arbeit aus.
Herr Pietsch erkundigte sich nach der
Beratung für türkische Frauen und fragte nach Möglichkeiten von Sprachkursen.
Frau Kebekus teilte mit, dass ein
Dolmetscherpool vorhanden sei und Kollegen mit entsprechender Muttersprache
deutschlandweit vernetzt seien um entsprechende Probleme zu lösen. Eine
Beratung sei daher auch bei Sprachproblemen möglich.
Frau Klanke verwies ebenfalls auf den
vorhandenen Sprachmittlerpool und darauf, dass es ein falscher Ansatz wäre,
Menschen mit Behinderungen einen Sprachkurs aufzudrängen.
Frau Kebekus antwortete hierauf, dass es
lediglich ein Beratungsangebot gebe und daher natürlich kein Zwang bestehe.
Frau Gerdes fragte nach der Möglichkeit
einer Zusammenarbeit mit Frauenhäusern.
Frau Lehmann teilte mit, dass diese derzeit nicht stattfinde, aber eine Zusammenarbeit gewünscht sei.