Frau Lehmann und Frau Kebekus stellten sich vor berichteten über den Jahresbericht 2020 der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).

Frau Lehmann stellte anhand eines Gruppenfotos die sechs Mitarbeiter in den EUTB im Kreis Unna vor.

 

Anschließend erläuterte Frau Kebekus worum es sich bei der EUTB im generellen handelt. Sie berichtete von anfänglichen Problemen bei der Vernetzung und Bekanntmachung auf Grund des schwierigen Namens. Deutschlandweit gebe es seit 2018 rund 500 EUTB-Stellen, welche durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert werden.

 

Die EUTB sei im § 32 SGB IX verankert. Die Besonderheit der EUTB sei, dass die dortigen Mit­arbeiter zum Teil selbst schwerbehindert seien und somit eine Beratung von Betroffenen für Be­troffene möglich sei. Begleitet werde die EUTB durch eine Fachstelle in Berlin. Die Beratung erfolge kostenlos und könne auch anonym durchgeführt werden. Beraten werde jeder der be­troffen sei oder generell Fragen zum Thema der Schwerbehinderung habe. Die EUTB solle als Wegweiser bzw. als offenes Ohr und Unterstützung den Menschen mit Behinderungen dienen. Es sei nicht vergleichbar mit einer Rechtsberatung sondern es werde ausschließlich Beratung an­geboten.

 

Frau Kebebus stellte die diversen Standorte vor und erklärte, dass versucht werde, alle Städte zu erreichen. Sie ging auf die offenen Sprechzeiten ein und erklärte, dass auch eine Außenberatung notfalls möglich sei.

 

Nach diesen allgemeinen Informationen wurde der Jahresbericht 2020 vorgestellt.

 

Auf Grund der COVID-19-Pandemie berichte Frau Kebekus von vielen digitalen Beratungen. Es wurde an psychosozialen Arbeitsgemeinschaften teilgenommen, um gemeinsam Lösungen für den Kontakt während des vergangenen Jahres zu finden. Aktionen, die auf Grund der Pandemie nicht stattfinden konnten, sollen zeitnah nachgeholt werden (bspw. Projekttage).

 

Frau Kebekus gab anschließend  dem Gremium detaillierte Informationen und diversen Tabellen bzgl. der Beratungsanfragen, den Altersgruppen, so wie den Geschlechtern der Anfragenden oder der Art der Beeinträchtigungen um den Jahresbericht 2020 zu veranschaulichen (s. beige­fügte Präsentation).

Sie ergänzte, dass auch dies nur ein Ausschnitt der Beratungsthemen sei, es gebe jedoch noch viele weitere mehr.

 

Frau Kebekus vermutete, dass die Außenwirkung der EUTB noch verstärkt werden müsse und erhoffte sich einen Anstieg der entsprechenden Nachfragen.

 

Das Projekt der EUTB sei für den Zeitraum 2018 - 2021 angelegt. Auf Grund des Angehörigen­entlastungsgesetzes sei festgelegt worden, dass die Finanzierung der EUTB dauerhaft gesichert sein solle.

 

Herr Hößl erkundigte sich, inwiefern eine Kollision mit anderen Verbänden möglich sei.

 

Frau Kebekus erwiderte, dass es sich bei der EUTB ausschließlich um eine ergänzende Mög­lichkeit handele und nicht um einen Ersatz für andere Verbände. Der EUTB diene als 1. Anlauf­stelle, um dann ggfs. an entsprechende Verbände weiter zu vermitteln.

 

Herr Fuhrmann merkte an, dass der Bedarf deutlich gestiegen sei und sprach seinen Dank für die geleistete Arbeit aus.

 

Herr Pietsch erkundigte sich nach der Beratung für türkische Frauen und fragte nach Möglich­keiten von Sprachkursen.

 

Frau Kebekus teilte mit, dass ein Dolmetscherpool vorhanden sei und Kollegen mit entspre­chender Muttersprache deutschlandweit vernetzt seien um entsprechende Probleme zu lösen. Eine Beratung sei daher auch bei Sprachproblemen möglich.

 

Frau Klanke verwies ebenfalls auf den vorhandenen Sprachmittlerpool und darauf, dass es ein falscher Ansatz wäre, Menschen mit Behinderungen einen Sprachkurs aufzudrängen.

 

Frau Kebekus antwortete hierauf, dass es lediglich ein Beratungsangebot gebe und daher na­türlich kein Zwang bestehe.

 

Frau Gerdes fragte nach der Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit Frauenhäusern.

 

Frau Lehmann teilte mit, dass diese derzeit nicht stattfinde, aber eine Zusammenarbeit ge­wünscht sei.