Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die als Entwurf beigefügte Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna als örtlichem Träger der Sozialhilfe und seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden über die Beteiligung der Stadt Kamen an dem durch Satzung delegierten Sozialhilfeaufwand zu schließen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Brüggemann informierte vorab, dass alle anderen kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Kreises Unna der Vereinbarung beigetreten seien. Jetzt fehle nur noch die Entscheidung von Kamen.

 

Seitens der CDU-Fraktion begrüßte Herr Hasler ausdrücklich die Rege­lungen im § 6 des Gesetzes zur Ausführung des BSHG. Die Teilzusam­menführung von Aufgaben und Finanzverantwortung mache Sinn und sei längst überfällig. Begrüßt werde auch, dass im Kreis Unna Konsens hierüber bestehe. Die Vorschläge und auch die Zeitschiene machten deutlich, dass diese Regelung keine Gewinner und Verlierer hervor­bringen solle. Vorteile bringe das neue Gesetz insofern als Einsparungen nicht im Kreishaushalt untergingen. Die unterschiedlichen Aktivitäten wirkten sich dann zukünftig auch positiv für die Stadt aus. Der vorgelegte Vertragsentwurf mache einen runden Eindruck. Sinn mache u.a. auch die Herausnahme der Krankenhilfe und die kamenspezifische Regelung im Hinblick auf das Frauenhaus. Die Einrichtung des Arbeitskreises auf Kreisebene stelle zudem die Gleichbehandlung aller Sozialhilfeempfänger im Kreis Unna sicher. Der Abrechnungsmodus werde ebenfalls begrüßt. Die CDU-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Frau Müller dankte den Beteiligten für Ihr Bemühen um diese einver­nehmliche Regelung. Für die SPD-Fraktion sei deutlich, dass hier ein Weg gefunden sei, der das 2. Modernisierungsgesetz in vernünftigen Schritten umsetze. Die Zustimmung falle natürlich leicht, da Kamen zu den Gewinnern dieser Vereinbarung gehöre.

 

Ergänzend betonte Frau Dyduch, dass die gemeinsame Lösung der richtige Schritt sei, und dies unabhängig davon, ob eine Gemeinde zu den Gewinnern oder Verlierern zähle. In diesem Zusammenhang seien als Bausteine auf dem gemeinsamen Weg auch das neue Anforderungsprofil an die Sozialämter im Kreis Unna, die Zielvereinbarungen und u.a. auch die Hilfe zur Arbeit zu nennen.

 

Herr Kissing bezeichnete den Strukturwandel als einen Gewinn für den Kreis Unna.

 

Seitens der F.D.P.-Fraktion werde die Vereinbarung ebenfalls begrüßt, legte Herr Bremmer dar. Der Interessenausgleich zwischen den einzel­nen Kommunen werde als angemessen angesehen. Die Entlastung für die eigene Kommune sei natürlich erfreulich.

 

Herr Baudrexl unterstrich abschließend, dass insofern ein fairer Aus­gleich gelungen sei als die im Kreishaushalt entstehenden Entlastungen über die entsprechende Senkung der Kreisumlage an die Kommunen weitergegeben würden.