Sitzung: 24.06.2021 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 053/2021
Beschluss:
Die nachfolgende,
entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene, Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
1. Vom Gewinnvortrag der Stadtentwässerung Kamen in Höhe von
4.050.374,23 € gemäß der Bilanz vom 31.12.2020 werden gesondert 1.300.000 € an
die Stadt Kamen ausgeschüttet.
2. Für die Sanierung defekter Straßen werden auf der Buchungsstelle
54.01.01.523200-0601 überplanmäßige Mittel in Höhe von 1.300.000 €
bereitgestellt. die Deckung erfolgt über die Buchungsstelle 53.03.01.465100.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Heidler lobte die Verwaltung für die zügige Initiative.
Die Maßnahme sei nachhaltig, so Herr Eisenhardt.