Herr Dr. Liedtke fasste die Informationen der Mitteilungsvorlage kurz zusammen. Im Ergebnis soll mit dem Denkmalpflegeplan ein umfassendes Steuerungsinstrument geschaffen werden, aus dem weitere Instrumentarien (z.B. Gestaltungssatzungen) entwickelt werden können.

 

Herr Kasperidus begrüßte die Aufstellung eines Denkmalpflegeplanes. Die Erstellung eines umfassenden Konzeptes mit Analysen und Handlungsempfehlungen bilde eine gute Arbeitsgrundlage.

 

Auch seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde dies sehr begrüßt, sagte Herr Gerwin. Damit werde ein strukturiertes und zielgerichtetes Handeln ermöglicht. Er bat darum, für die Konzeptumsetzung auch entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Es solle vermieden werden, dass Maßnahmen – wie beim Klimaschutzkonzept geschehen – aus mangelnder Mittelverfügbarkeit nicht umgesetzt werden können.

 

Herr Kasperidus entgegnete, dass bereits viele Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes umgesetzt worden seien. Diesbezüglich verwies er auf den Bericht des Klimaschutzmanagers in der Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses am 16.03.2021. Es sei nicht richtig, dass Maßnahmen aufgrund fehlender Haushaltsmittel nicht umgesetzt werden konnten.

 

Herr Gerwin erwiderte, dass eine solche Aussage in der Sitzung des UKA durch den Klimaschutzmanager gegeben worden sei.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kobus erläuterte Herr Dr. Liedtke, dass eine externe Beauftragung eines Fachbüros erforderlich sei. Die Aufstellung eines Denkmalpflegeplanes sei ein komplexes Verfahren und bedürfe einer fachlichen Begleitung. Es seien umfassende Beteiligungen des LWL, der Unteren Denkmalbehörde, der Öffentlichkeit und der politischen Gremien erforderlich. Dies sei mit eigenem Personal nicht in der Qualität und dem zeitlichen Rahmen zu leisten.

 

Als sachverständiger Bürger für Angelegenheiten der Denkmalpflege informierte Herr Stoltefuß nochmals über die Inhalte und Grenzen eines Denkmalpflegeplans aus Sicht der Ortsheimatpfleger. Es stellte fest, dass der vom Rat zu beschließende Denkmalpflegeplan eine gute Grundlage für die Entwicklung weiterer Instrumentarien sei. Er sei jedoch keine Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln für Denkmalschutzmaßnahmen. Insofern werde angeregt, im Anschluss ein Integriertes Handlungskonzept für die historische Altstadt zu erstellen, um Städtebauförderungs- u. Denkmalpflegemittel beantragen zu können. Bereits seit zwei Jahren werden durch die Ortsheimatpfleger Maßnahmen zur Sicherung der historischen Altstadt gefordert. Insofern begrüßen die Ortsheimatpfleger das Vorhaben, einen Denkmalpflegeplan zu erarbeiten und zu beschließen. Dies sei ein erster Schritt auf dem Weg zur Rettung der historischen Innenstadt. Er hoffe auf eine zügige Verwirklichung. Die Prozessunterstützung durch die Ortsheimatpfleger werde angeboten. Darüber hinaus sprach sich Herr Stoltefuß für eine umfangreiche Bürgerbeteiligung aus.

 

Eine alsbaldige Beauftragung sei vorgesehen, sagte Herr Dr. Liedtke. Pandemie-bedingte Verzögerungen seien momentan jedoch nicht auszuschließen. Dies betreffe z. B. öffentliche Beteiligungsverfahren sowie die Abstimmungsverfahren mit dem LWL (z.B. eingeschränkte Dienstreisegenehmigungen während der Pandemie).

 

Der Innenstadtbereich gehöre zum ausgewiesenen Sanierungsgebiet Innenstadt V, so dass der Zugang zu Mitteln der Städtebauförderung grundsätzlich ermöglicht werden könne. Entsprechende Maßnahmen seien dann in das Integrierte Handlungskonzept Kamen Innenstadt V aufzunehmen, führte Herr Dr. Liedtke aus.

 

Herr Kasperidus erkundigte sich, ob für die Erstellung des Denkmalpflegeplans Fördermittel beantragt werden können.

Dies wurde von Herrn Dr. Liedtke verneint.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kasperidus erklärte Herr Dr. Liedtke, dass die Erarbeitung des Denkmalpflegeplanes 2021/2022 erfolgen solle. Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss erhalte als Fachausschuss über Bearbeitungsstände und Arbeitsergebnisse entsprechende Berichte und begleite insofern das Verfahren.

 

Als Referenzbeispiel empfahl Herr Stoltefuß den Denkmalpflegeplan der Stadt Arnsberg, um ein Bild vom Arbeitsumfang zu erhalten.