Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

1.    Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02.1 Ka – „Berliner Straße“, Gemarkung Kamen, Flur 41, Flurstücke 475, 503, 505, 369, 812, 813, 815, 814, 832, 605, 607, 666 sowie 504 teilw., 506 teilw., 816 teilw., 367 teilw., 808 teilw. gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB in der derzeit gültigen Fassung.

Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 1,68 ha und wird begrenzt durch:

-          die Berliner Straße und Wittenberger Straße im Norden

-          vorhandene Siedlungsbebauung an der Wittenberger Straße im Osten

-          den Derner Bach im Süden

-          einen Rad-/Fußweg im Westen

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungs-planes sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

 

 

2.    Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 


Abstimmungsergebnis: bei 3 Enthaltungen einstimmig angenommen


Herr Breuer erläuterte die Beschlussvorlage. Die Überplanung eines Teilbereichs des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 02 Ka solle zu einer besseren Ausnutzung der Wohnbaufläche führen und Entwicklungspotenziale optimieren. Zudem kommen in der jetzigen Situation die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht mehr zum Tragen. Die Abwicklung erfolge im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Dies sei bei einer Grundfläche von weniger als 20.000 qm möglich. Zur Veranschaulichung zeigte er den Lageplan und ein Luftbild (Präsentation S. 12).

 

Herr Aschhoff teilte mit, dass seine Fraktion der Beschlussvorlage zustimmen werde. Er fragte an, ob der vorhandene Baumbestand, angrenzend an die Bahntrasse im Süden des Geltungsbereichs, erhalten bliebe.

 

Daraufhin teilte Herr Dr. Liedtke mit, dass der Baumbestand erhalten werden solle. Entsprechende Festsetzungen sollen in dem Bebauungsplan berücksichtigt werden. Auch aus städtebaulichen und ökologischen Aspekten sei der Erhalt des Baumbestandes wichtig.

 

Frau Dörlemann erklärte, dass auch ihre Fraktion sich für die Sicherung des Baumbestandes ausspreche. Grundsätzlich werde die Nachverdichtung im Innenbereich befürwortet. In diesem Zusammenhang erkundigte sie sich, welche Wohnformen an der Berliner Straße angedacht seien. Des Weiteren wies sie darauf hin, dass der vorhandene Spielplatz durch eine Neubebauung wegfallen werde und erkundigte sich, ob im Planbereich Spielmöglichkeiten berücksichtigt werden. Darüber hinaus habe sie vor Ort festgestellt, dass in dem Wohnbereich bereits jetzt ein hoher Parkdruck zu verzeichnen sei. Mit der Schaffung neuer Wohnbebauung sei zu erwarten, dass sich die Stellplatznot weiter verschärfen würde. Sie regte in diesem Zusammenhang an, Projekte zur Minimierung der Parklast (z.B. Car-Sharing) in dem Wohnbereich umzusetzen.

 

Bei der Bebauung mit Mehrfamilienhäuser seien vom Bauherrn entsprechende Stellplätze und Spielplätze zu errichten, antwortete Herr Dr. Liedtke. Vorrangiges Ziel sei es, in dem Bereich eine zeitgemäße Bebauung anzustoßen und damit auch dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Im weiteren Verfahren werde der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss eingebunden. Ein Planungskonzept werde den Ausschuss erreichen. Für Details zur Bebauung sei es noch zu früh.

 

Auf Nachfrage von Frau Dörlemann, ob es bereits ein Konzept bzw. einen Investor gebe, erwiderte Herr Dr. Liedtke, dass mit diesem Beschluss das Bauleitplanverfahren erst angestoßen werde. Der Planungsprozess, der u.a. auch Ergebnisse noch folgender Beteiligungsprozesse berücksichtige (z.B. Bürgerbeteiligung, Beteiligung Träger öffentlicher Belange) werde mit dem Aufstellungsbeschluss begonnen. Schlussendlich entscheide der Rat selbst über den Bebauungsplan in Form eines Satzungsbeschlusses und nehme insofern direkten Einfluss auf die Inhalte des Bebauungsplanes.