Beschluss:

 

Zu den Sitzungen des Umwelt- und Klimaschutzausschusses sind Sachverständige der nach §§ 3 u. 5 Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannten Naturschutz­verbände (BUND, NABU, LNU) einzuladen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Nachdem Herr Aschhoff die Beschlussvorlage erläuterte, ließ er über den Beschlussvorschlag abstimmen.