Herr Scharschuch gab einen ausführlichen Bericht über seine Tätigkeiten und Projekte seit 2017. In diesem Zusammenhang beantwortete er auch die schriftliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.03.2021. U.a. präsentierte er eine Auswertung zum Umsetzungsgrad der Maßnahmen aus dem vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzept der Stadt Kamen und erläuterte beispielhaft einzelne Maßnahmen. Abschließend wies er auf anstehende Gesetzesänderungen hin (Novellierung des Klimaschutzgesetzes NRW, Einführung eines Klimaanpassungsgesetzes). Weitere Informationen zu Gesetzesänderungen werden den Ausschuss nach Abschluss der jeweiligen Gesetzgebungsverfahren und Erlangung der Rechtskraft erreichen. Detaillierte Angaben sind der Präsentation (S. 18 bis S. 32) zu entnehmen.

 

Herr Dr. Liedtke wies in diesem Zusammenhang auf die leider eingeschränkten Arbeitsmöglichkeiten zu Zeiten der Pandemie hin. Insbesondere Aktionen und Aktivitäten mit Öffentlichkeitsbeteiligung hätten ausfallen müssen (z.B. Aktionen in Schulen und KiTas, Stadtradeln, Radkult(o)ur).

Darüber hinaus ergänzte er, dass im Bereich des Gebäudemanagements das Thema energetische Sanierung bei Baumaßnahmen immer mit berücksichtigt werde. Beispielhaft nannte er KiTa-Neubauten und die absehbar anstehende Sanierung des Gymnasiums Kamen.

Zudem stehe die Umsetzung von Maßnahmen des 2016 beschlossenen Klimaschutzkonzeptes unter Haushaltsvorbehalt und sei abhängig von den jeweils verfügbaren Haushaltsmitteln.

Zudem handele es sich bei dem Klimaschutzkonzept um ein Handlungskonzept, welches als sehr dynamisch zu betrachten sei. Eine Anpassung an jeweilige Gegebenheiten, Anforderungen und Rechtslage sei erforderlich, ebenso wie Fortschreibung und Neuausrichtung. Insofern müsse auch das Verwaltungshandeln flexibel bleiben.

 

Herr Lütschen erkundigte sich, weshalb die Energieberatung für die Klimaschutzsiedlung (Bebauungsplan Nr. 36 Ka-Me „Wohnbebauung südlich Dorf Methler“) nicht an ortsansässige Berater (z. B. Energieberatung der Verbraucherzentrale) vergeben worden sei.

Herr Breuer erläuterte, dass dies Baugebiet mit in das Programm „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ aufgenommen worden sei. Mit Blick auf die Energieberatung gäbe es besondere Anforderungen, Auflagen und Richtlinien. Die Beratungsleistung gehe über die Anforderungen einer normalen Energieberatung hinaus. Eine zentrale Vergabe der Energieberatung für alle Bauherren sei nach Ausschreibung unter Berücksichtigung der Vergabegrundsätze erfolgt. Die Kosten werden auf die Käufer umgelegt.

 

Herr Lütschen wies darauf hin, dass an der Fahrradreparaturstation auf der Maibrücke die Luftpumpe defekt sei.

 

Dazu teilte Herr Scharschuch mit, dass dieser Schaden bekannt sei und eine Reparatur beauftragt worden sei. Immer wieder seien Schäden durch Vandalismus festzustellen (z.B. auch bei der Reparaturstation am Bahnhof).

 

Auf Nachfrage von Herrn Lütschen erläuterte Herr Scharschuch die Zielsetzung, das Vorgehen und Audit der deutschlandweiten Dachmarke Ökoprofit (hier betreut von BAUM-Consulting aus Hamm). Individuelle Schulungen und Beratungen zu energetischen Maßnahmen führen dazu, Energie einzusparen und damit schlussendlich Energiekosten zu senken.

 

Herr Kuru bedankte sich für das Engagement des Klimaschutzmanagers. Es seien bereits viele Maßnahmen umgesetzt bzw. in Bearbeitung. Besonders positiv sei die Kooperation mit der Verbraucherzentrale zu bewerten. Er freue sich auf die Umsetzung neuer Projekte.

 

Von der Vielfalt der Projekte und Kreativität bei der Umsetzung zeigte sich Herr Kasperidus beeindruckt. Viele Handlungsfelder des Klimaschutzkonzeptes seien angegangen worden. Eine intensive Begleitung der Maßnahmen/Projekte und ein überdurchschnittliches Engagement würden diese Arbeit prägen. Entwicklungen seien zu beobachten und einzuschätzen. Insofern sei ein flexibles Arbeiten erforderlich. In diesem Sinne sei es gut, Signale zu beachten und nicht zielführende Projekte zu streichen bzw. nicht weiter zu verfolgen. Aus seiner Sicht seien zur CO2-Einsparung effektive Maßnahmen umgesetzt worden, z.B. die Förderung des Radverkehrs und die laufende energetische Gebäudesanierung. Besonders wichtig sei auch die Energieberatung (z.B. durch Ökoprofit oder die Verbraucherberatung).

 

Zur Energieberatung für die Klimaschutzsiedlung erläuterte Herr Scharschuch auf Nachfrage von Herr Kasperidus, dass in dieser Siedlung spezielle energetische Anforderungen an die Gebäude gestellt werden. So muss z. B. eine Begrenzung der CO2-Emissionen für Heizung und Warmwasseraufbereitung und Hilfsenergien nicht über 9 kg CO2-Äquivalenz/qm/Jahr liegen. Diese Werte müssen vom Bauherren für das Projekt nachgewiesen werden, um nicht zuletzt entsprechende Förderungen zu erhalten. Ein gewisser Gestaltungsspielraum sei gegeben. Die Anforderungen seien aber einzuhalten. Die höhere Anfangsinvestition für das Neubauvorhaben würde sich im Laufe der Zeit durch entsprechende Einsparungen relativieren. Unter Betrachtung der gesamten Nutzungszeit würde sich eine erhebliche Einsparung ergeben. Beim Bau im Bestand werde er eine Erstberatung anbieten und dann an die Verbraucherberatung als fachkundige Stelle verweisen.

 

Herr Sekunde fragte an, ob die Stelle des Klimaschutzmanagers befristet sei.

 

Herr Dr. Liedtke antwortete, dass die Stelle in Anknüpfung an die Förderung zunächst bis 30.04.2022 befristet sei. Klimaschutz sei jedoch eine Daueraufgabe und die Verwaltung wünsche sich nach Ablauf der Fördermaßnahme die Einrichtung einer unbefristeten Stelle für diesen Aufgabenbereich.

 

Herr Sekunde berichtete von seinen Erfahrungen bei der Teilnahme an Ökoprofit. Er wies darauf hin, dass auch Eigenbetriebe und kommunale Gesellschaften sich daran beteiligen könnten. Er regte an, auch diese anzusprechen.

 

Auf Nachfrage von Herr Kobus erläuterte Herr Scharschuch, dass ein Konzept für das Monitoring der umgesetzten Klimaschutzmaßnahmen der Stadt Kamen derzeit erarbeitet werde.

 

Mit Blick auf die nunmehr kreisweite Bewerbung für die Teilnahme an Ökoprofit fragte Herr Kobus nach, wie viele Unternehmen aus Kamen sich daran beteiligen wollen.

 

Dazu konnte Herr Scharschuch noch keine Angaben machen.

 

Herr Kobus wies auf die Möglichkeit hin, eine Energieberatung für Kommunen zu 80 % gefördert zu bekommen.

 

Zur Nachfrage von Herrn Kobus, ob es bereits einen Zeitplan für die Vorlage des Klimaschutzberichtes im Rat gebe, erwiderte Herr Scharschuch, dass damit spätestens im zweiten Halbjahr 2021 zu rechnen sei.

 

Herr Kobus erkundigte sich nach dem Zeithorizont für die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes. Herr Dr. Liedtke antwortete, dass dies nach Möglichkeit mit eigenem Personal erfolgen solle. Ein Zeithorizont könne noch nicht genannt werden.

 

Herr Gerwin teilte mit, dass seine Fragen zwischenzeitlich beantwortet wurden.

 

Bereits vor 2 Jahren habe er bekundet, dass die Aufgabe des Klimaschutzes als Daueraufgabe anzusehen sei, erklärte Herr Kasperidus. Insofern wünsche er sich die Einrichtung einer unbefristeten Stelle.

 

Herr Meier fragte nach, wann ein Klimaschutzbericht im Rat vorgestellt werde.

 

Dazu führte Herr Scharschuch aus, dass der Klimaschutzbericht sich noch in der Bearbeitung befinde.