Sitzung: 09.03.2021 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 024/2021
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, vertragliche Vereinbarungen
zur freiwilligen Betriebskostenfinanzierung für die in Kamen betriebenen
Kindertageseinrichtungen für die Dauer von zunächst fünf Jahren mit jährlicher
Verlängerungsoption mit den benannten Trägern zu den jeweiligen Fördersätzen
abzuschließen:
Ev. Kirchengemeinde Kamen |
Schwesterngang 1, 59174 Kamen |
6,0% |
Ev.-luth. Kirchengemeinde Methler |
Otto-Prein-Str.19, 59174 Kamen |
6,0% |
Ev. Kirchengemeinde zu Heeren-Werve |
Heerener Str. 144, 59174 Kamen |
6,0% |
Deutsches Rotes Kreuz-Kreisverband Unna e.V. |
Mozarstr.34, 59423 Unna |
7,8% |
Familienbande-Familiennetzwerk e.V. |
Bahnhofstr. 46, 59174 Kamen |
7,8% |
Verein z. Förderung v. Kleinkindern-Pusteblume |
Hammer Str. 1, 59174 Kamen |
3,4% |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Frau Kappen führte aus, dass im Rahmen der gesetzlichen
Änderungen mit Wirkung zum 01.08.2020 insbesondere auch die Kindpauschalen
sowie die trägerbezogenen Fördersätze erheblich verändert wurden. In Folge
dessen würden ebenfalls Anpassungen der freiwilligen Leistungen zu den
Betriebskosten erforderlich. In dem Bestreben einen kreiseinheitlichen Konsens
zu erzielen, wurden Gespräche mit den Trägervertretern geführt und dabei die
finanziellen Interessen und Möglichkeiten erörtert. Die gesetzlichen Zuschüsse
allein seien nicht auskömmlich, um dauerhaft den qualifizierten Bildungsauftrag
sicherzustellen und gleichzeitig auch die Trägervielfalt in der Stadt Kamen
aufrecht zu erhalten.
Frau Brückel
erkundigte sich nach dem Grund, warum nicht sämtliche Träger aufgeführt wären.
So fehlten die Arbeiterwohlfahrt und die katholische Kirche gänzlich.
Herr Gibbels antwortet, dass die Darstellung,
diejenigen Träger benenne, von denen konkrete Verhandlungsergebnisse vorlägen.
Im Fall der Arbeiterwohlfahrt jedoch, würden die aktuellen Verträge dieses
Trägers durch die KiBiz-Änderungen nicht tangiert, da insbesondere auch der
komplette Trägeranteil als freiwilliger Zuschuss übernommen werde.