Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, vertragliche Vereinbarungen zur freiwilligen Betriebskostenfinanzierung für die in Kamen betriebenen Kindertageseinrichtungen für die Dauer von zunächst fünf Jahren mit jährlicher Verlängerungsoption mit den benannten Trägern zu den jeweiligen Fördersätzen abzuschließen:

 

Ev. Kirchengemeinde Kamen

Schwesterngang 1, 59174 Kamen

6,0%

Ev.-luth. Kirchengemeinde Methler

Otto-Prein-Str.19, 59174 Kamen

6,0%

Ev. Kirchengemeinde zu Heeren-Werve

Heerener Str. 144, 59174 Kamen

6,0%

Deutsches Rotes Kreuz-Kreisverband Unna e.V.

Mozarstr.34, 59423 Unna

7,8%

Familienbande-Familiennetzwerk e.V.

Bahnhofstr. 46, 59174 Kamen

7,8%

Verein z. Förderung v. Kleinkindern-Pusteblume

Hammer Str. 1, 59174 Kamen

3,4%

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Kappen führte aus, dass im Rahmen der gesetzlichen Änderungen mit Wirkung zum 01.08.2020 insbesondere auch die Kindpauschalen sowie die trägerbezogenen Fördersätze erheblich verändert wurden. In Folge dessen würden ebenfalls Anpassungen der freiwilligen Leistungen zu den Betriebskosten erforderlich. In dem Bestreben einen kreiseinheitlichen Konsens zu erzielen, wurden Gespräche mit den Trägervertretern geführt und dabei die finanziellen Interessen und Möglichkeiten erörtert. Die gesetzlichen Zuschüsse allein seien nicht auskömmlich, um dauerhaft den qualifizierten Bildungsauftrag sicherzustellen und gleichzeitig auch die Trägervielfalt in der Stadt Kamen aufrecht zu erhalten.

 

Frau Brückel erkundigte sich nach dem Grund, warum nicht sämtliche Träger aufgeführt wären. So fehlten die Arbeiterwohlfahrt und die katholische Kirche gänzlich.

 

Herr Gibbels antwortet, dass die Darstellung, diejenigen Träger benenne, von denen konkrete Verhandlungsergebnisse vorlägen. Im Fall der Arbeiterwohlfahrt jedoch, würden die aktuellen Verträge dieses Trägers durch die KiBiz-Änderungen nicht tangiert, da insbesondere auch der komplette Trägeranteil als freiwilliger Zuschuss übernommen werde.