Sitzung: 18.02.2021 Wirtschaftsausschuss
Vorlage: 016/2021
Beschluss:
Für die Wohnbaugrundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser im Bebauungsplangebiet Nr. 36 Ka-Me wird ein Verkaufspreis in Höhe von Höhe von 285,- €/qm festgelegt, einschließlich der Erschließungskosten von 46,03 €/qm, dem Kanalanschlussbeitrag von 5,12 €/qm, der Kosten für die ökologischen Ausgleichmaßnahmen von 2,86 €/qm, den entstandenen Vermessungskosten von 5,16 €/qm und den Kosten, für die in der Klimaschutzsiedlung verpflichtende Beratung der Bauherren durch ein Fachbüro in Höhe von 5,68 €/qm.
Über die vom Käufer zu zahlenden Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff BauGB und die Kanalanschlussbeiträge nach § 8 KAG werden besondere Ablösungsvereinbarungen geschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für ein Vergabeverfahren zu entwickeln und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Die Verwaltung wird bevollmächtigt, nach Durchführung eines vom Rat
festzulegenden Vergabefahrens mit den Käufern die notariellen
Grundstückskaufverträge in rechtsgültiger Form abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Frau Peppmeier berichtete, dass der
Wirtschaftsausschuss zunächst den Kaufpreis für die Vermarktung der Grundstücke
festlegen und die Verwaltung beauftragen solle, Vergabekriterien zu entwickeln.
Anschließend
werden alle Bewerberinnen und Bewerber schriftlich über das weitere Verfahren
informiert.
Um rechtssichere
Vergabekriterien zu entwickeln, werde die Verwaltung eine renommierte
Anwaltskanzlei um Unterstützung bitten. Über die Vergabekriterien werde dann
der Rat entscheiden.
Frau Peppmeier
stellte anhand einer Planskizze die gesamte Wohnsiedlung vor. Eigentümer der
Grundstücke seien die Stadt und die evangelische Kirchengemeinde Methler.
Auf Nachfrage von
Herrn Fuhrmann über Investoren für
das Mehrfamilienhausgrundstück führte Frau Peppmeier
aus, dass es heute um die Grundstücke für die Einzel- und
Zweifamilienhäuser gehe. Der Investor für das Mehrfamilienhausgrundstück stehe
noch nicht fest. Die Verwaltung prüfe zurzeit, ob ein Investor gefunden werden
könne, der Synergieeffekte für das Altenzentrum „Peter und Paul“ bewirken
könne.
Herr Madeja wollte wissen, ob in den
Kaufverträgen die Bauweise festgeschrieben sei und stellte inhaltliche Fragen
zum Bebauungsplan.
Frau Peppmeier führte aus, dass sich dies
aus dem Bebauungsplan ergäbe und in den Grundstückskaufverträgen darauf Bezug
genommen werde. Hinsichtlich weiterer detaillierter Fragen zum Bebauungsplan
bot sie Herrn Madeja an, ein Gespräch mit dem Planungsbereich zu koordinieren.