Beschluss:

 

Für das Wohnbaugrundstück im Bebauungsplangebiet Nr. 26 Ka-Me 4. Änd. wird ein Verkaufspreis in Höhe von 180,- €/qm plus Kanalanschlussbeitrag in Höhe von 3,94 €/qm und den Kosten für die ökologische Ausgleichsabgabe von 3,44 €/qm, insgesamt 187,38 €/qm festgelegt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Peppmeier wies darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Kosten für die Baureifmachung des Grundstückes ein marktgerechter Preis für das Eckgrundstück vorgeschlagen werde.

 

Herr Fuhrmann fragte nach, was mit dem Verkaufspreis passiere, wenn die Umlegung der Versorgungsleitungen mehr kosten sollte.

 

Frau Peppmeier erklärte, dass dies keine Auswirkung auf den Verkaufspreis habe.

 

Herr Madeja fragte an, ob es sich bei der Telekommunikationsleitung um eine Glasfaserleitung handele bzw. gleich eine Glasfaserleitung verlegt werde.

 

Frau Peppmeier antwortete, dass die geschätzten Kosten sich nur auf die Umlegung der vorhandenen Leitungen beziehen.