Mitteilungen der Verwaltung

 

Die Bürgermeisterin informierte über die aktuelle Coronalage. Sie dankte den Bürgerinnen und Bürgern für ihre Geduld und das daraus resultierende gute Klima in Kamen. Auch dankte sie der Politik für dessen Unterstützung und für das verantwortungsvolle Umgehen in der Pandemielage.

 

Die Bürgermeisterin berichtete über ein Gespräch mit den Leitungen der Pflege- und Behinderteneinrichtungen in Kamen. Im Rahmen des Gespräches wurde u.a. die aktuelle Situation, die besondere Problemlage in den Einrichtungen sowie der Impfstart thematisiert. Danach sei sowohl beim Personal wie auch bei den Bewohnern eine hohe Impfbereitschaft erkennbar.

 

Frau Schulze informierte die Ratsmitglieder über den Pflegebedarfsplan 2020 des Kreises Unna. Ein Überblick zeige, dass es bis zum Jahr 2040 einen Anstieg von 40.000 Bürgerinnen und Bürgern über 65 Jahre im Kreis gebe. Flächendeckend bestehe eine gute Versorgung. Es gebe einen zusätzlichen Bedarf an 52 Pflegeheimplätzen. Hier müsse noch ein geeigneter Standort gefunden werden. Dies sei aber Aufgabe des Kreises. Weiter gebe es einen zusätzlichen Bedarf an Tagespflegeplätzen und bei den Servicewohnungen.

 

Frau Peppmeier wies auf die redaktionellen Änderungen im Gesellschaftsvertrag der TECHNOPARK KAMEN GmbH hin. Diese seien den Ratsmitgliedern vorab schriftlich zugegangen.

 

 

Anfragen

 

Die Frage von Herrn Langner, ob die Verwaltung die Fördermittel zum Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern in Anspruch nehme, bejahte die Bürgermeisterin.

 

Herr Kissing fragte nach, ob beabsichtig sei, dass die Sparkasse in Heeren, die übergangsweise von der Märkischen Straße zur Bergstraße gezogen sei, auch wieder zurückziehe.

 

Die Verwaltung sei in Gesprächen mit der Sparkasse, so die Bürgermeisterin. Der Rückzug sei zum jetzigen Zeitpunkt noch ungewiss.

 

Frau Middendorf fragte nach, ob für die Aktion „Sauberes Stadt Kamen“ Straßenpatenschaften möglich seien.

 

Die Bürgermeisterin antwortete, dass ein Konzept in Planung sei, allerdings sei die Umsetzung wegen der Coronapandemie sehr problematisch.

 

Frau Dörlemann merkte an, dass es für ältere Menschen aus Kamen-Ost kaum eine Möglichkeit gebe, in die Innenstadt zu gelangen, da es zur Zeit keine Busverbindungen gebe.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Aufgabenträger des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs ist der Kreis Unna. Der Kreis Unna ist somit verantwortlich für das Busangebot, also die Linienverläufe, die Bedienungszeiten sowie die Fahrthäufigkeiten auf den einzelnen Linien. Das Busangebot im Kreis Unna und somit auch in der Stadt Kamen wird definiert im Nahverkehrsplan des Kreises Unna, der zuletzt 2018/2019 fortgeschrieben wurde. Hierbei wird eine sogn. „Ausreichende Verkehrsbedienung“ definiert, aus dem sich dann das jeweilige Busangebot ableiten lässt. Aufgrund der angewendeten Systematik zur „Ausreichenden Verkehrsbedienung“ ließen sich aus Sicht des Aufgabenträgers keine weiteren Angebotsbedarfe für den östlichen Siedlungsbereich von Kamen-Mitte ableiten. Aus Sicht der Stadt Kamen wurde dieser Siedlungsbereich nicht ausreichend berücksichtigt, was auch in der Stellungnahme der Stadtverwaltung (MV 110/2018) angemerkt wurde. Dies wurde vom Kreis Unna nicht aufgenommen sondern auf nächste Fortschreibung verschoben: „Das Verfahren der Ausreichenden Verkehrsbedienung stammt aus dem Jahr Anfang 2013. Die Modal-Split-Untersuchung lag Ende 2013 vor. Mit diesen Erkenntnissen wurde die Ausreichende Bedienung in der Fortschreibung 2018 noch nicht überarbeitet. […] Eine notwenige Komplettüberarbeitung der Methodik Ausreichende Verkehrsbedienung war auch in der Fortschreibung 2018 auf Grund erheblicher anderer Prioritäten nicht möglich, wird aber für die nächste Fortschreibung fest eingeplant.“ (Beschluss Kreistag) .

Die Verwaltung wird die Fortschreibung entsprechend kritisch begleiten und insbesondere für bislang schlecht angebundene Siedlungsbereiche wie der östliche Siedlungsbereich von Kamen-Mitte Verbesserungen einfordern, sofern sich diese durch eine neue Methodik und entsprechende Potentiale rechtfertigen lassen.

 

Auf die Frage von Herrn Bartosch, wie die Verwaltung die Aussetzung der Kindergartenbeiträge trotz Lastschriftverfahren handhabe, antwortete die Bürgermeisterin, dass die Gebühren in den darauffolgenden Monaten nicht eingezogen würden.