Beschluss:

 

1.   Für die Erschließungsanlage im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 36 Ka-Me wird die Ablösung der Erschließungsbeiträge nach § 133 Absatz 3 Satz 5 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Kamen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 09.03.1992 (Satzung) zugelassen.

 

2.   Der Ablösebeitrag wird auf 46,0308613 €/m² festgesetzt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen