Sitzung: 26.01.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 150/2020
Beschluss:
1.
Für die
Erschließungsanlage im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 36 Ka-Me wird die
Ablösung der Erschließungsbeiträge nach § 133 Absatz 3 Satz 5 Baugesetzbuch
(BauGB) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Kamen über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen vom 09.03.1992 (Satzung) zugelassen.
2. Der Ablösebeitrag wird auf 46,0308613 €/m² festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen