Beschluss:

 

1.    Den in Anlage 1 dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der TPK wird - vorbehaltlich der Verwirklichung des Kaufvertrages zum Kauf der Geschäftsanteile der anderen Gesellschafter - zugestimmt.

 

2.    Die Verwaltung wird ermächtigt, mögliche Änderungswünsche der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzunehmen und den Gesellschaftsvertrag der TPK entsprechend anzupassen.

 

3.    Die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der TPK werden beauftragt, einem entsprechenden Beschlussvorschlag zuzustimmen und die Geschäftsführung der TPK zu bevollmächtigen, sämtliche Erklärungen sowie Rechtshandlungen im Zusammenhang mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages vorzunehmen.

 

4.    Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen