Beschluss:

 

1.    Der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der GSW (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

2.    Die Geschäftsführung der GSW wird ermächtigt, mögliche Änderungswünsche der zuständigen Aufsichtsbehörde unter Mitwirkung der Gesellschafterkommunen vorzunehmen und den Gesellschaftsvertrag der GSW entsprechend anzupassen.

 

  1. Die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der GSW werden beauftragt, einem entsprechenden Beschlussvorschlag zuzustimmen und die Geschäftsführung der GSW zu bevollmächtigen, sämtliche Erklärungen sowie Rechtshandlungen im Zusammenhang mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages vorzunehmen.

 

4.    Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen


Herr Grosch merkte an, dass in anderen Kommunen das Einkommen des Geschäftsführers in den Geschäftsberichten aufgelistet sei. Dies fehle ihm hier, er wünschte sich mehr Transparenz.