Beschluss:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW getroffene Dringlichkeitsent­schei­dung wird entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:

 

Im Produkt 12.01.01 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung – werden für Aufwendungen für Dienstleistungen überplanmäßig 100.000,00 € für das Haushaltsjahr 2020 bereitgestellt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Schulze erläuterte die Beschlussvorlage. Sie informierte, dass zur Verstärkung des Ordnungsdienstes seit 2017 eine Sicherheitsfirma beauftragt sei und im Zuge der Entwicklungen im Frühjahr eine zusätzliche Corona-Streife eingerichtet wurde, da vermehrt Kontrollen durchgeführt werden mussten.

 

Die Bürgermeisterin ergänzte, dass man zudem in enger Abstimmung mit der Polizei stehe, um die Präsenz auf dem Markt zu erhöhen.

 

Auf die Frage von Herrn Fuhrmann, ob es bei dem Sicherheitsdienst einen Firmenwechsel gegeben habe, antwortete die Bürgermeisterin, dass zunächst ein Personalwechsel innerhalb der Firma stattgefunden habe.