Da Frau Börner dieses Projekt begleitet, stellte sie es anhand einer PowerPoint-Präsentation dem Jugendhilfeausschuss vor.

Sie startete zunächst mit den Rahmenbedingungen und im zweiten Schritt fuhr sie mit dem Verhalten seitens des Jugendamtes als Antragssteller fort.

Der Förderaufruf sei vom 17.04.2020 und am 20.04.2020 dem Jugendamt der Stadt Kamen zu­gegangen. Das Land NRW verfolge das Ziel Kommunen bei dem Aufbau und der Stärkung kommunaler Präventionsketten zu unterstützen. Außerdem solle die Verbesserung der Chancen von Kindern und Jugendlichen auf ein gelingendes Aufwachsen und gesellschaftliche Teilhabe weiter gestärkt werden.

Das Ganze sei schon vor zwei Jahren im Präventionskonzept verabschiedet worden, seitdem arbeite man kontinuierlich daran weiter.

Gemeinsam sei allen vom Land definierten Förderschwerpunkten, die Förderung der Vernetzung unterschiedlicher Arbeitsbereiche.

 

Anschließend erläuterte Frau Börner die Rahmenbedingungen in den Punkten Förderer, Zu­wendungsempfänger, Antragsstellung, Bewilligungszeitraum, Höhe der Zuwendung und Gegen­stand der Förderung.

 

Die Beantragung der Mittel sei an einige Voraussetzungen geknüpft, wie unter anderem das Vorlegen eines Projektplanes mit umfangreichen Begründungen, so Frau Börner.

Hier habe es eine gut einmonatige Antragsfrist nach Veröffentlichung des Förderaufrufes gege­ben. Es sei bekannt gewesen, dass der Aufruf komme, jedoch nicht wie er ausgestattet sei. Auf­grund dessen und auch der kurzen Frist, habe man sich entschieden, den Schwerpunkt der Förderung auf einmalige Maßnahmen zu setzen, die auch in diesem Jahr abgeschlossen werden, um einen längeren Zeitraum darauf zu verwenden, nachhaltige Projekte zu entwickeln.

Mit diesem beantragten umfangreichen Paket komme man auf eine Höhe der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von 36.750,00 €. Davon liege die Höhe der beantragten Zuwendungen bei 29.400,00 € und der kommunale Eigenanteil bei 7.350,00 €.

Hier sei zu erkennen, dass die möglichen Mittel nicht vollständig abgerufen seien. Das sei zum einen der Tatsache geschuldet, dass die Verwaltung nachhaltig arbeiten möchte. Ein fundiertes Konzept zu erstellen, erfordere jedoch mehr Zeit als vier Wochen. Gleichzeitig benötige man für längerfristige Projekte im nächsten Jahr Mittel für ein ganzes Jahr.

 

Anders als in den Vorjahren stelle jede Kommune einen eigenen Antrag. Bisher und auch noch im Jahr 2020 arbeiten die Kommunen im Kreis Unna (mit Ausnahme von Schwerte) im Landesprojekt „Kommunale Präventionsketten NRW“  zusammen. Für die Folgejahre schließe man, unter an­deren Voraussetzungen, einen gemeinsamen Antrag nicht aus. Durch geschaffene und bewährte Strukturen der letzten Jahre, werde es weiterhin eine strukturelle interkommunale Zusammen­arbeit in der Prävention geben; davon unbenommen seien einzelne Projekte in den Kommunen vor Ort.

 

Frau Bürgermeisterin Kappen betonte die auch ohne Covid19 sportliche Beantragungsfrist. Hier setze man auf das in den letzten Jahren gemeinsam Erarbeitete. Die interkommunale Zusam­menarbeit habe sich an vielen Stellen bewährt.

 

Die Ausschussvorsitzende Frau Klanke bedankte sich für die Ausführungen und die bemer­kenswerte Leistung.