Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung

 

1.    die in der Anlage 4 aufgeführten Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangen Stellungnahmen der Öffentlichkeit § 3 (1) BauGB;

 

2.    die in der Anlage 5 aufgeführten Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB;

 

3.    den Bebauungsplan Nr. 26 Ka-Me 4. Änd. – „Westick Dorf“ mit seiner Begründung gem. § 10 BauGB als Satzung. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung ist gemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen und mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Mit Erlangen der Rechtskraft werden die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 26 Ka-Me-„Westick Dorf“ im Geltungsbereich der 4. Änderung aufgehoben.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem beigefügten Lageplan dargestellt (siehe Anlage 1).

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen und 4 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Herr Eisenhardt erinnert an die Diskussion zur Einleitung des Verfahrens und richtet den Blick auf den widersprüchlich anmutenden Antrag der SPD-Fraktion zur Reaktivierung und Aufwertung von Spielflächen. Er erklärt die Zustimmung der CDU-Fraktion zum Beschlussvorschlag.

 

Herr Helmken wies auf den allgemeinen Flächenverbrauch und die Bedeutung von Naher­holungsgebieten hin und plädierte dafür, solche Flächen zu er­halten.

 

Herr Heidler argumentierte, dass der Beschluss im Jahr 2011 im Rahmen des Haushalts­siche­rungskonzeptes und der Aufwandsreduzierung bei nicht genutzten Spielflächen gefasst worden sei. Insofern bestehe kein Wider­spruch zum Antrag der SPD-Fraktion.

 

Es sei eine Entscheidung im Kontext der Zeit gewesen, fügte Herr Eckardt ergänzend hinzu.

 

Auf die Frage von Herrn Fuhrmann nach den wegfallenden Parkplätzen, führte Herr Dr. Liedtke aus, dass man eine adäquate Nutzung des Grund­stückes ermöglichen wolle. Der Wegfall der öffentlichen Stellplätze habe keinen nennenswerten Einfluss.

 

Frau Dörlemann verwies kritisch darauf, dass es immer weniger Klein­kinder­spielplätze gebe.