Sitzung: 18.06.2020 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 050/2020
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3
(2) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung
1.
die in der Anlage 4
aufgeführten Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit § 3 (1) BauGB;
2.
die in der Anlage 5
aufgeführten Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen
Stellungnahmen der Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB;
3.
den Bebauungsplan Nr. 26 Ka-Me 4. Änd. – „Westick
Dorf“ mit seiner Begründung gem. § 10 BauGB als Satzung. Der Beschluss des
Bebauungsplanes als Satzung ist gemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu
machen und mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Mit
Erlangen der Rechtskraft werden die bestehenden Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 26 Ka-Me-„Westick Dorf“ im Geltungsbereich der 4. Änderung
aufgehoben.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in
dem beigefügten Lageplan dargestellt (siehe Anlage 1).
Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen und 4 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Herr Eisenhardt erinnert an die Diskussion zur Einleitung des Verfahrens und richtet den Blick auf den widersprüchlich anmutenden Antrag der SPD-Fraktion zur Reaktivierung und Aufwertung von Spielflächen. Er erklärt die Zustimmung der CDU-Fraktion zum Beschlussvorschlag.
Herr Helmken wies auf den allgemeinen Flächenverbrauch und die Bedeutung von Naherholungsgebieten hin und plädierte dafür, solche Flächen zu erhalten.
Herr Heidler argumentierte, dass der Beschluss im Jahr 2011 im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes und der Aufwandsreduzierung bei nicht genutzten Spielflächen gefasst worden sei. Insofern bestehe kein Widerspruch zum Antrag der SPD-Fraktion.
Es sei eine Entscheidung im Kontext der Zeit gewesen, fügte Herr Eckardt ergänzend hinzu.
Auf die Frage von Herrn Fuhrmann nach den wegfallenden Parkplätzen, führte Herr Dr. Liedtke aus, dass man eine adäquate Nutzung des Grundstückes ermöglichen wolle. Der Wegfall der öffentlichen Stellplätze habe keinen nennenswerten Einfluss.
Frau Dörlemann verwies kritisch darauf, dass es immer weniger Kleinkinderspielplätze gebe.