Sitzung: 18.06.2020 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 048/2020
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt, auch die Jahresverluste der
Eigengesellschaft Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH auszugleichen, die
die satzungsmäßige Begrenzung auf das 20-fache des Stammkapitals übersteigen,
soweit sie durch Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der
COVID-19-Pandemie bedingt sind.
Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme mehrheitlich angenommen
Herr Eisenhardt erklärte die Zustimmung der CDU-Fraktion. Die Situation der Gesellschaft sei nicht selbstverschuldet und die Stadt als Gesellschafter stehe in der Verantwortung, die Arbeitsplätze möglichst zu sichern. Er hoffe, dass man von Bundeshilfen für den Kulturbereich partizipieren könne.
Herr Eckardt verwies auf die Notwendigkeit des Beschlusses. Die Sicherung der Arbeitsplätze sei wichtig für die Zukunft. Fraglich sei wie lange die coronabedingten Einschränkungen noch bestehen würden.
Er lobte die positive Entwicklung die sich im Jahresabschluss 2019 zeige und nun durch die Corona-Pandemie hinfällig sei. Er dankte den Mitarbeitern der Stadthalle für ihre gute Arbeit.
Frau Schaumann erklärte, dass sie den Beschluss ohne jegliche Summenbegrenzung nicht mittragen werde. Sie wies darauf hin, dass die Lockerung der Maßnahmen sich positiv bei den Veranstaltungen auswirke.
Herr Tost verwies eindringlich darauf, dass der Beschluss in dieser Form zur Sicherung der Gesellschaft und Verhinderung einer Insolvenz unumgänglich sei. Er machte deutlich, dass ein wesentlicher Teil der Veranstaltungen wegfalle.
Herr Grosch stimmte den Ausführungen des Kämmerers zu. Er halte den Beschluss für sinnvoll und begründet.
Herr Heidler stellte die Sicherung der Arbeitsplätze in den Vordergrund.
Frau Schaumann bekräftigte ihre Kritik.
Herr Stalz wertete den Beschluss als notwendig zur Sicherung der Gesellschaft und dem Erhalt der Arbeitsplätze.