Beschluss:

 

Auf allen städtischen Flächen wird auf die Verwendung von Laubsaugern und –bläsern aus ökologischen und Lärmschutz-Gründen verzichtet. Dazu werden die städtischen Servicebetriebe als auch die für die Grünpflege beauftragte Unternehmen verpflichtet.


Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen und 29 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt


Frau Dörlemann erläuterte den Antrag ihrer Fraktion.

 

Frau Schaumann begrüßte den technischen Fortschritt der Laubbläser. Gerade auf öffentlichen Flächen seien diese sehr hilfreich, da solchen Flächen kaum von Hand zu säubern seien. Zudem würden Kostengründe gegen einen Verzicht sprechen.

 

Herr Sekunde halte ein Pauschalverbot im städtischen Bereich nicht für nachvollziehbar. Es sei zunächst zu prüfen, welche Auswirkungen das Verbot ökologisch und ökonomisch auf den Bauhof hätte. Daher wünsche er sich zunächst einen Sachstandsbericht seitens der Servicebetriebe. Lärmminderung sei wichtig, dies sollte sachlich weiter im Umwelt- und Klimaschutzausschuss behandelt werden.

 

Herr Dr. Liedtke informierte, dass es seitens der Verwaltung ca. 50 Laubblasgeräte und einen großen Laubsauger gebe. In der Hochsaison seien 30-35 Laubblasgeräte gleichzeitig im Einsatz. Es seien zudem akkubetriebene Laubbläser angeschafft worden, allerdings seien sie nicht so leistungsstark wie die benzinbetriebenen, da die Akkulaufzeit noch zu gering sei. Ein vollständiger Verzicht wie im Antrag gewünscht, würde eine Aufstockung des Personals um 6 bis 8 Mitarbeiten und demnach Personalkosten von 300.000 bis 350.000 € bedeuten. Zudem verkenne der Antrag, dass auf vielen öffentlichen Flächen von privat mit Laubbläsern gesäubert werden müsse. Ein weiterer Aspekt sei zudem, dass das Umweltbundesamt auf großen öffentlichen Flächen Laubblasgeräte für sinnvoll und vertretbar halte. Eine Umsetzung des Beschlusses in der Verbindlichkeit sei nicht möglich und er empfehle daher, den Antrag abzulehnen.

 

Die CDU-Fraktion werde nach dem ausführlichen Bericht von Herrn Dr. Liedtke den Antrag ablehnen, so Herr Eisenhardt. Sollte seitens der anderen Fraktionen Beratungsbedarf bestehen, würde seine Fraktion dem folgen.

 

Die Frage von Herrn Stalz nach der Gesamtgröße der öffentlichen Grünfläche werde mit der Niederschrift nachgereicht so die Bürgermeisterin.

 

Antwort der Verwaltung:

Die gesamte öffentliche Grünfläche beträgt ca. 1,8 Mio. qm2. Eine detaillierte Aufstellung ist im städtischen Haushalt im Produktplan 55.01.01 hinterlegt.

 

Frau Dörlemann könne die Ausführungen von Herrn Dr. Liedtke nicht vollständig nachvollziehen. Ihre fehlen Sachdaten zur Berechnung der Anzahl zusätzlicher Mitarbeiter. Würden die öffentlichen Flächen ökologisch bearbeitet, würden keine 6-8 Mitarbeiten benötigt. Sie stimmte den Vorschlag von Herrn Sekunde zu, einen Sachstandsbericht vom Bauhof abzuwarten und den Antrag auf die nächste Tagesordnung des Umwelt- und Klimaschutzausschuss zu setzen.

 

Herr Heidler sehe 6-8 zusätzliche Mitarbeiter eher als zaghafte Schätzung. Nach dem umfassenden Bericht seitens der Verwaltung habe die SPD-Fraktion keinen weiteren Beratungsbedarf und würde daher den Antrag ablehnen.

 

Die Laubblasgeräte würden auf Gehwegen bzw. gepflasterten Wegen zum Einsatz kommen und nicht bei der Umgestaltung von Grünflächen, so Frau Schaumann. Auch sie halte 6-8 zusätzliche Mitarbeiter eher für zu gering, bei den Flächen die beispielsweise in den Morgenstunden bearbeitet werden müssen.

 

Herr Heuchel schloss sich dem Vorstoß von Frau Dörlemann an, die Thematik im nächsten Umwelt- und Klimaschutzausschuss erneut zu behandeln. Der ökologische Aspekt würde oft zu kurz kommen und er sprach sich für eine Einsatzbegrenzung von Laubblasgeräten aus.