Sitzung: 28.05.2020 Rat der Stadt Kamen
Beschluss:
Auf allen städtischen Flächen wird auf die Verwendung von Laubsaugern und –bläsern aus ökologischen und Lärmschutz-Gründen verzichtet. Dazu werden die städtischen Servicebetriebe als auch die für die Grünpflege beauftragte Unternehmen verpflichtet.
Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen und 29 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt
Frau Dörlemann erläuterte den Antrag ihrer
Fraktion.
Frau Schaumann begrüßte den technischen
Fortschritt der Laubbläser. Gerade auf öffentlichen Flächen seien diese sehr
hilfreich, da solchen Flächen kaum von Hand zu säubern seien. Zudem würden
Kostengründe gegen einen Verzicht sprechen.
Herr Sekunde halte ein Pauschalverbot im
städtischen Bereich nicht für nachvollziehbar. Es sei zunächst zu prüfen,
welche Auswirkungen das Verbot ökologisch und ökonomisch auf den Bauhof hätte.
Daher wünsche er sich zunächst einen Sachstandsbericht seitens der
Servicebetriebe. Lärmminderung sei wichtig, dies sollte sachlich weiter im
Umwelt- und Klimaschutzausschuss behandelt werden.
Herr Dr. Liedtke informierte, dass es
seitens der Verwaltung ca. 50 Laubblasgeräte und einen großen Laubsauger gebe.
In der Hochsaison seien 30-35 Laubblasgeräte gleichzeitig im Einsatz. Es seien
zudem akkubetriebene Laubbläser angeschafft worden, allerdings seien sie nicht
so leistungsstark wie die benzinbetriebenen, da die Akkulaufzeit noch zu gering
sei. Ein vollständiger Verzicht wie im Antrag gewünscht, würde eine Aufstockung
des Personals um 6 bis 8 Mitarbeiten und demnach Personalkosten von 300.000 bis
350.000 € bedeuten. Zudem verkenne der Antrag, dass auf vielen öffentlichen
Flächen von privat mit Laubbläsern gesäubert werden müsse. Ein weiterer Aspekt
sei zudem, dass das Umweltbundesamt auf großen öffentlichen Flächen
Laubblasgeräte für sinnvoll und vertretbar halte. Eine Umsetzung des
Beschlusses in der Verbindlichkeit sei nicht möglich und er empfehle daher, den
Antrag abzulehnen.
Die
CDU-Fraktion werde nach dem ausführlichen Bericht von Herrn Dr. Liedtke den
Antrag ablehnen, so Herr Eisenhardt.
Sollte seitens der anderen Fraktionen Beratungsbedarf bestehen, würde seine Fraktion
dem folgen.
Die Frage
von Herrn Stalz nach der Gesamtgröße
der öffentlichen Grünfläche werde mit der Niederschrift nachgereicht so die Bürgermeisterin.
Antwort der Verwaltung:
Die gesamte öffentliche Grünfläche
beträgt ca. 1,8 Mio. qm2. Eine detaillierte Aufstellung ist im
städtischen Haushalt im Produktplan 55.01.01 hinterlegt.
Frau Dörlemann könne die Ausführungen von
Herrn Dr. Liedtke nicht vollständig nachvollziehen. Ihre fehlen Sachdaten zur
Berechnung der Anzahl zusätzlicher Mitarbeiter. Würden die öffentlichen Flächen
ökologisch bearbeitet, würden keine 6-8 Mitarbeiten benötigt. Sie stimmte den
Vorschlag von Herrn Sekunde zu, einen Sachstandsbericht vom Bauhof abzuwarten
und den Antrag auf die nächste Tagesordnung des Umwelt- und Klimaschutzausschuss
zu setzen.
Herr Heidler sehe 6-8 zusätzliche
Mitarbeiter eher als zaghafte Schätzung. Nach dem umfassenden Bericht seitens
der Verwaltung habe die SPD-Fraktion keinen weiteren Beratungsbedarf und würde
daher den Antrag ablehnen.
Die Laubblasgeräte
würden auf Gehwegen bzw. gepflasterten Wegen zum Einsatz kommen und nicht bei
der Umgestaltung von Grünflächen, so Frau Schaumann.
Auch sie halte 6-8 zusätzliche Mitarbeiter eher für zu gering, bei den Flächen
die beispielsweise in den Morgenstunden bearbeitet werden müssen.
Herr Heuchel schloss sich dem Vorstoß von
Frau Dörlemann an, die Thematik im nächsten Umwelt- und Klimaschutzausschuss
erneut zu behandeln. Der ökologische Aspekt würde oft zu kurz kommen und er
sprach sich für eine Einsatzbegrenzung von Laubblasgeräten aus.