Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen stimmt zu, die Möglichkeit der größenabhängigen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116a GO NRW zu nutzen, sofern die Voraussetzungen nach § 116a Abs. 1 GO NRW auch für das Abschlussjahr 2019 vorliegen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen