Herr Baudrexl verwies auf die detaillierte Beschlussvorlage. Zur Diskus­sion stehen die Gebäude, die nicht eingetragen werden. Sollte die ange­strebte Nutzung nicht realisiert werden, sei das öffentliche Interesse nicht mehr vorhanden. In diesem Fall würde auch der Rest der Hofanlage unter Schutz gestellt. Einen Abriss werde es erst geben, wenn die Nachfolge­nutzung vertraglich gesichert sei.

 

Herr Liedtke erläuterte die Planungen anhand einer Overhead-Folie.

 

Im Verlauf der Sitzung wurden ebenso Fotos des derzeitigen Bestandes den Ausschussmitgliedern präsentiert.

 

Herr Stoltefuß stellte die Vorlage inhaltlich in Frage, da nach seiner Auf­fassung kein Denkmal abgerissen werden darf, bevor es unter Schutz gestellt worden sei. Auch die Vorgehensweise der Verwaltung, sich direkt mit dem Landesministerium in Verbindung zu setzen, sei nicht korrekt, da das Westfälische Amt für Denkmalpflege, Münster, übergangen worden sei.

Er stellte des Weiteren den Antrag, dass die Hofanlage Volkermann zunächst komplett als Baudenkmal eingetragen werden muss, da ansonsten keine Abbruchgenehmigung erteilt werden dürfe.

 

Herr Liedtke bekräftigte, dass die Hofanlage komplett vorläufig als Denk­mal eingetragen gewesen sei. Das Westfälische Amt für Denkmalpflege, Münster, habe das Landesministerium nicht anrufen wollen, daher wurde das Ministerium seitens der Stadt um eine Stellungnahme gebeten. Die vorläufige Unterschutzstellung sei auf einen Zeitraum von sechs Monaten begrenzt. Im übrigen sei das Westfälische Amt für Denkmalpflege in keinster Weise übergangen worden, es habe vielmehr einen intensiven Abstimmungsprozess gegeben.

 

Herr Stoltefuß erklärte, dass der § 4 des Denkmalschutzgesetzes NW nicht auf eine endgültige Unterschutzstellung abziele.

 

Herr Nieme bekundete, dass tatsächlich wenig der ursprünglichen Bausubstanz erhalten bleiben solle und ob nicht doch noch weitere Gespräche mit dem Investor geführt werden können. Vielleicht sei auch eine ganz andere Nutzung wie ein Theater, ein Kino etc. möglich.

 

Herr Baudrexl bekräftigte, dass für derlei Maßnahmen die Verhandlungen mit dem Investor zu weit fortgeschritten seien. Er schlug vor, die endgül­tige Entscheidung auszusetzen und zunächst weitere Informationen des Ministeriums abzuwarten, da die Oberste Denkmalbehörde in dem Erlass vom 19.10.2000 zu Thema „Hof von der Heide“ darauf hingewiesen hat, die Stadt Kamen solle bei dem Projekt Volkermanns Hof das denkmal­schutzrechtliche Verfahren beachten.

 

Herr Lipinski gab zu bedenken, dass durch eine weitere Wartezeit die Investition scheitern könne.

 

 

Herr Baudrexl erklärte, die Maßnahme im Einklang mit der Rechtsauffas­sung des Ministeriums abwickeln zu wollen. Daher solle nach Möglichkeit in der Novembersitzung des Planungs- und Umweltausschusses erneut beraten werden.

 

Herr Kissing erklärte, man solle die Entscheidung nicht weiter hinaus zögern. Es liege ein jahrelanger Findungs- und Entscheidungsprozess hinter allen Beteiligten. Das Ministerium trage seiner Auffassung nicht zur Klärung des Sachverhaltes bei, sondern drücke Verantwortung nach unten weg. Die Diskussion arte in eine Art Fachtagung aus und über­steige bei weitem die Kompetenzen des Ausschusses.

 

Herr Lipinski unterstrich die Auffassung der Verwaltung. Die Ratsver­treter hätten auf einen rechtlich einwandfreien Verfahrensablauf zu achten, daher seien die notwendigen Punkte noch zu klären.

 

Herr Baudrexl gab zu bedenken, dass das Ministerium unterschwellig eine vorherige Abstimmung bestreitet. Zum eigenen Schutz müsse der Sachverhalt daher genauestens geklärt werden.

 

Herr Dr. Fricke erläuterte, dass das Verfahren überbewertet würde.

 

Herr Nieme regte an, doch noch gemeinsam mit dem Investor nach anderen Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

 

Herr Kühnapfel stimmte für eine eindeutige Klärung des Sachverhalts.

 

Einige Mitglieder des Ausschusses regten an, den Planungs- und Umwelt­ausschuss im Sinne kurzfristig notwendig werdender Entscheidungen ggf. zu einer Sondersitzung einzuberufen, damit das geplante Projekt nicht gefährdet wird.

 

Herr Madeja stellte darauf hin die weitere Beratung und Beschlussfas­sung des Tagesordnungspunktes zurück.

 

 

 

Herr Kissing stellte im Anschluss den Antrag auf Ende und Vertagung der Sitzung.

 

Herr Liedtke erklärte, zunächst noch die Mitteilungen bekannt geben zu wollen.

 

Diesem wurde allgemein zugestimmt.