Beschluss:

 

Vorbehaltlich der positiven Benehmensherstellung durch das Westfälische Amt für Denkmalpflege (WAfD), Münster, werden die in der Anlage 1 nachstehend aufgeführten 11 Objekte (9 Positionen) der Inventarliste des Landschaftsverbandes von 1977 in die hiesige Denkmalliste eingetragen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Liedtke erläuterte, dass sich die Auflistung der Objekte aus der Inventarliste von 1977 ergebe. Insgesamt elf Objekte sollen vom West­fälischen Amt für Denkmalpflege, Münster, auf ihren Denkmalwert hin untersucht werden.

 

Herr Stoltefuß begrüßte, dass die Inventarliste aufgearbeitet werden solle. Es existiere die Zusage des Bürgermeisters, dass die Ortsheimat­pfleger bei der Begutachtung der Objekte teilnehmen sollen.

 

Herr Liedtke erwiderte, dass das Wort des Bürgermeisters auch heute noch zähle.

 

Herr Dr. Fricke erfragte, woher die Information stamme, dass voraus­sichtlich die Hälfte aller Gebäude nur den Denkmalwert erfüllen.

 

Herr Liedtke erläuterte, dass es sich hierbei um Erfahrungswerte handele.

 

Herr Kühnapfel erfragte, warum seit 1977 erst jetzt die letzten Eintra­gungen der Inventarliste aufgearbeitet werden.

 

Herr Gliefe erläuterte umfassend, dass die Inventarisierung des Stadt­gebietes Kamen 1977 erfolgte. Erst seit 1980 gibt es das nordrhein-west­fälische Denkmalrecht. Erst Jahre später wurden die ersten Unterschutz­stellungen ausgesprochen. Aufgrund des geringen Mitarbeiterstabes des Westfälischen Amts für Denkmalpflege, Münster, und der Vielzahl von inventarisierten Objekten im gesamten Zuständigkeitsbereich dauerte es lange, bis die Materie umfassend bearbeitet werden konnte.

 

Herr Baudrexl ergänzte, dass bei mittlerweile über 100 Unterschutzstel­lungen allein in Kamen ca. die doppelte Anzahl von Objekten eingehend untersucht werden musste.

 

Herr Liedtke kündigte an, den Stand der Bearbeitung der Inventarliste in einer der nächsten Sitzungen darzulegen.

 

Herr Schneider äußerte, dass mit den Eigentümern im Vorfeld Gespräche geführt werden müssten.

 

Herr Liedtke teilte mit, dass im Vorfeld die Eigentümer informiert würden. Diese Vorgehensweise entspräche dem formellen Beteiligungsverfahren. Darüber hinaus stünden den Eigentümern Widerspruchsrechte zu.

 

Herr Nieme vermutete in diesem Zusammenhang, dass der Hof von der Heide bewusst durch die Stadt heruntergewirtschaftet wurde, um den Denkmalwert zu mindern.

 

Herr Baudrexl wies darauf hin, dass die Einweisung von Asylbewerbern nicht zur Verringerung des Denkmalwerts beigetragen habe. Darüber hinaus erfolgte dies mit Zustimmung der politischen Gremien.

 

Herr Kissing erklärte, man solle gemeinsam mit den Eigentümern das Benehmen herstellen. Hier sieht er klare Defizite im Denkmalschutzrecht. Er erteile seine Zustimmung daher nur mit großem Unbehagen.

 

Herr Lipinski erläutert, dass der Denkmalschutz wichtig sei, um Zeit­geschichte zu dokumentieren. Hierbei müssten natürlich Interessenkon­flikte berücksichtigt werden.