Die KiBiz-Änderungen zum Kindergartenjahr 2020/2021 mit Auswirkungen auf die Betriebskos­tenförderung stellte der Jugendamtsleiter Herr Gibbels anhand einer PowerPoint-Präsentation vor (Präsentation als Anlage beigefügt).

 

Zu Beginn wurden die alten Regelungen des § 24 KiBiz – Landeszuschuss für Kindertagespflege den neuen gegenübergestellt. Hier seien die Zuschüsse pro Kind in den Kindertageseinrichtun­gen/Familien zu erkennen. Herr Gibbels betonte die zu erwartende Qualitätsverbesserung, die auch vom Jugendamt zusätzliche Aufgaben in der Fachberatung verlange.

 

Die Verringerung der im § 27 KiBiz verzeichneten Schließtage sei eine besondere personelle Belastung und Herausforderung für die Kindertageseinrichtungen und Familienzentren.

 

Das Kindpauschalenbudget (§ 33 KiBiz) sei jetzt in einer Basisförderung zusammengefasst und finanziere nicht mehr zusätzliche Einzeltatbestände, so Frau König.

 

Hinsichtlich des Mietzuschusses (Entwurf § 34 KiBiz) gebe es weiterhin 11 € pro m² in Kommunen ab 100.000 Einwohnern und in den sonstigen nur 8,37 € pro m². Das sei nicht nachvollziehbar, da es keinen Kostenunterschied zwischen den kleinen und größeren Kommunen beim Bau einer neuen Kindertageseinrichtung gebe.

 

Herr Gibbels machte eine prozentuale Verbesserung für die Träger hinsichtlich des Eigenanteils deutlich. Jugendamts- und Landeszuschüsse seien in den §§ 36 und 38 KiBiz wiederzufinden.

Anschließend erläuterte er die Anpassung der Finanzierung. Diese entwickle sich zukünftig nach den Anpassungen der Tarifverhandlungen pro Kindergartenjahr.

Frau König ergänzte, dass man nicht wisse, ob es wirklich jedes Jahr eine Anpassung gebe.

 

Mit der Erhöhung der Zuschüsse für Familienzentren (§ 43 KiBiz) fuhr Herr Gibbels fort. Diese werden an den zukünftig zu ermittelnden Preisindex angepasst.

 

Im § 45 KiBiz – plusKITAs und andere Einrichtungen mit Sprachförderbedarf wies Herr Gibbels auf eine der folgenden Beschlussvorlagen, die die Veränderungen von Zuteilungen und Geldbe­trägen genauer erläutere, hin.

 

Zukünftig gebe es eine Neuerung der Landesförderung bei der Qualifizierung der Erzieher/innen in den Einrichtungen (§ 46 KiBiz), so Herr Gibbels. Es gebe erhebliche Zuschüsse, sodass ver­besserte Möglichkeiten für die Bezahlung vorhanden seien. Frau König wies auf die bisher be­antragten Praktikumsplätze für das Jahr 2020 hin (3 für 8.000 € und 15 für 4.000 €). Neu sei ebenfalls, dass es unterjährige Termine zur Beantragung geben solle.

 

Herr Gibbels führte den Landeszuschuss von 1.000 € von Kindertageseinrichtungen und 500 € von Kindertagespflegepersonen genauer aus (§ 47 KiBiz – Landesförderung der Fachberatung).

Der Zuschuss für die Kindertageseinrichtung werde an die jeweilige Einrichtung ausgezahlt und gehe weiter an die Träger, der Zuschuss für die Kindertagespflegepersonen an das Jugendamt. Dies sei eine erhebliche Verbesserung (ungefähr 28.500 € an das Jugendamt der Stadt Kamen).

 

Im § 48 KiBiz sei die Flexibilisierung der Betreuungszeiten erläutert, so Herr Gibbels. Hier gebe es verschiedene Möglichkeiten die Flexibilisierung durchzuführen. In Kamen werde die ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Abs. 1 angewandt. Um zu erfahren wie zukünftig der Bedarf aussehe und um anschließend angemessen reagieren zu können, werde eine Bedarfserhebung angestrebt. Um diese Leistung anbieten zu können, gebe es Fördergelder.

 

Eine neue Herausforderung für das Jugendamt sei die Berechtigung und auch Verpflichtung der stichprobenhaften und anlassbezogenen Prüfungen zu Kindertagespflegepauschalen und Ver­wendungsnachweisen (§ 39 KiBiz – Verwendungsnachweis Jugendamtsebene).

Die Möglichkeit der Rücklagenbildung gebe es gemäß § 40 KiBiz.

 

Wie bereits aus der Presse entnommen, seien die letzten beiden Jahre vor der Schulpflicht künftig elternbeitragsfrei (§§ 50 und 51 KiBiz – Elternbeiträge).

Dafür gebe es einen Ausgleich des Landes von 8,62 %. Herr Gibbels machte hier die dadurch resultierende Verschlechterung für die Kommune deutlich.

 

Frau Klanke bedankte sich für die Präsentation und betonte die auf die Akteure zukommenden Herausforderungen, um daraufhin die Fragerunde zu eröffnen.

 

Herr Henter erkundigte sich, ob im Bereich der Kindertagespflege Absprachen auf Kreisebene erfolgen. Dies bestätigte Herr Gibbels und wies auf den am 01.04.2020 stattfindenden Arbeits­kreis auf Kreisebene hin.

 

Frau König erklärte, auf Nachfrage von Herrn Grosch, dass mit dem Zuschussantrag und der späteren Bewilligung noch nicht genaue Beträge hinzukommen werden. Diese Beträge ergeben sich aus der Planungsgarantie, Konnexität und den zusätzlichen U3-Pauschalen. Erst dann könne man die konkreten Kosten des KiBiz für die Stadt und auch das was die Träger mehr bekommen, festmachen. 

 

Schon zu erkennen sei, dass Geld in einem vernünftigen Bereich angelegt und investiert werde, so Herr Eisenhardt. Wie auch der Städte- und Gemeindebund, sehe er, durch die Veränderungen des KiBiz, eine deutliche Verbesserung der Arbeit in Kindertageseinrichtungen. Langsam, aber sicher komme man dem großen Ziel, der kostenfreien Betreuung, näher.

 

Auch Frau Klanke begrüßte die Veränderungen, wie zum Beispiel das zweite beitragsfreie Jahr. Sie sei gespannt auf die Entwicklung.

 

 

 

Vor Einstieg in den Tagesordnungspunkt 3, gab die Ausschussvorsitzende Frau Klanke die Leitung der Sitzung ab, da sie Mitglied der AWO im Unterbezirksvorstand Ruhr-Lippe-Ems sei und sich somit für befangen erkläre.

 

Auch Frau Skodd und Herr Hoch schlossen sich Frau Klanke an und erklärten sich aufgrund von AWO-Mitgliedschaften für befangen.

 

Frau Klanke unterbrach die Sitzung für kurze Zeit und übergab die Leitung an ihren Stellvertreter Herrn Eisenhardt (18.25 Uhr).