Herr Brüggemann stellte dem Gremium die bisherigen Entwicklungen bei der Einrichtung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in Kamen vor. Obwohl in dem Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz vom 21.08.1995 festgehalten ist, dass für die Beratung nach den §§ 5 und 6 dieses Gesetzes die Länder ein ausreichendes Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sicherzustellen haben, erfolgt von Seiten des Landes über den Land­schaftsverband nur eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 81 % der Projektkosten. Für das Jahr 1999 ergibt sich daher ein ungedeckter Betrag in Höhe von 56.124,00 DM abzgl. eines Zuschusses des Kreises Unna in Höhe von 15.000,00 DM. Der von der Diakonie geleistete Eigenanteil beträgt 26.124,00 DM, so dass ein Zuschussbetrag in Höhe von 15.000,00 DM offen bleibt. Hinsichtlich dieses Betrages befindet sich die Verwaltung derzeit noch in Verhandlungen mit der Gemeinde Bönen über eine Beteiligung an diesem Zuschuss, da nach den bisherigen Einwohnerberechnungen auch der Bedarf in Bönen durch die in Kamen installierte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle mit abgedeckt wird. Je nach Ausgang dieser Verhandlungen wird die Stadt Kamen einen Zuschuss bis in Höhe von 15.000,00 DM in Form einer außerplanmäßigen Ausgabe an das Diakonische Werk für das Jahr 1999 leisten.

 

Frau Dyduch fragte an, ob nicht eine prozentuale Quote auf der Grundlage der Bevölkerung für Bönen ermittelt werden könnte, um hier einen Anteil der Gemeinde Bönen an den Kosten zu ermitteln.

 

Herr Brüggemann sagte, dass dies nicht möglich sei. Eventuell könnte ein geschätzter Richtwert ermittelt werden. Dies würde derzeit diskutiert.

 

Frau Dr. Kleinz fragte nach, ob auch andere Anbieter für die Errichtung der Schwanger­schaftskonfliktberatungsstelle vorhanden waren.

 

Herr Brüggemann machte nochmal deutlich, dass es hier keinen Wettbewerb und auch keinen anderen Anbieter gegeben habe. Die AWO wäre eventuell als Anbieter möglich gewesen, sei aber aufgrund des Wunsches der Verwaltung nach Trägervielfalt nicht angesprochen worden.

 

Frau Dyduch fragte an, wo im Kreis Unna Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen angesiedelt seien und wer der jeweilige Träger sei.

 

Herr Brüggemann erläuterte, dass in Bergkamen, Lünen und Schwerte die AWO und in Unna das Kreisjugendamt Träger der jeweiligen Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle sei. Im Kreisvergleich befinde man sich mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 15.000,00 DM im mittleren Bereich bei der Höhe der Bezuschussung.

 

Frau Lungenhausen führte an, dass es wichtig sei, dass eine derartige Beratungsstelle in Kamen vorhanden sei. Wünschenswert wäre natürlich, dass derartige Einrichtungen zu 100 % vom Land bezuschusst würden.

 

Frau Gerdes bat um die Angabe, wie viele Beratungsfälle ca. im Monat anfallen und woher die zu beratenden Personen in die Beratungsstelle kommen.

 

Die Verwaltung sagte zu, diese Zahlen der Niederschrift als Anlage beizufügen.