Frau Dr. Günnewig stellte die Situation der Hauptschule dar (Anlage 3 der Niederschrift).

 

Herr Langner bedankte sich für den Vortrag und erkundigte sich nach der Regelung des mögli­chen Aufnahmestopps an der Hauptschule.

 

Frau Dr. Günnewig erklärte dazu, dass eine Ablehnung immer einer Einzelfallprüfung unterliege und ein kleiner Puffer immer vorgehalten werde. Aber gerade in den Klassen 8 -10 sei man stark ausgelastet. Eine Aufnahmepflicht bestehe in der Regel nicht, da die Schüler/Innen von anderen Schulen kommen würden und nicht immer zwingend die bisherige Schule verlassen müssten.

 

Frau Kappen ergänzte dazu, dass es zu vielen Anfragen aus umliegenden Gemeinden ohne Hauptschule komme.

 

Herr Heidler bedankte sich für die Kooperation in Bezug auf die Berufseinstiegsbegleiter (BerEb) und erfragte wie viele Schüler/Innen von einem der drei BerEb an der Hauptschule betreut wür­den.

 

Frau Dr. Günnewig informierte darüber, dass ein BerEb pro Jahrgang zuständig sei, was in etwa 20-25 Schüler/Innen bedeute. Ein BerEb sei für Jahrgang 9 und einer für Jahrgang 10 verant­wortlich. Der dritte BerEb kümmere sich Schüler/Innen, die nach der zehnten Klasse an ein Be­rufskolleg wechseln.

 

Herr Goehrke erfragte, ob es auch an den anderen Schulen Berufseinstiegsbegleiter gebe.

 

Herr Stewen erklärte, dass es an den anderen weiterführenden Schulen keine BerEb gebe. Die Gesamtschule habe einen Antrag auf Zuweisung eines BerEb gestellt und eigentlich auch alle Anforderungen erfüllt. Allerdings habe man eine Ablehnung erhalten, die nicht wirklich aussagt warum keine Zuweisung erfolgt sei. Man wundere sich vielmehr über die Zuweisung von zwei BerEb an ein Gymnasium in einer anderen Kommune.