Sitzung: 11.02.2020 Schul- und Sportausschuss
Frau Dr. Günnewig stellte die Situation der
Hauptschule dar (Anlage 3 der Niederschrift).
Herr Langner bedankte sich für den Vortrag
und erkundigte sich nach der Regelung des möglichen Aufnahmestopps an der
Hauptschule.
Frau Dr. Günnewig erklärte dazu, dass eine
Ablehnung immer einer Einzelfallprüfung unterliege und ein kleiner Puffer immer
vorgehalten werde. Aber gerade in den Klassen 8 -10 sei man stark ausgelastet.
Eine Aufnahmepflicht bestehe in der Regel nicht, da die Schüler/Innen von
anderen Schulen kommen würden und nicht immer zwingend die bisherige Schule
verlassen müssten.
Frau Kappen ergänzte dazu, dass es zu vielen
Anfragen aus umliegenden Gemeinden ohne Hauptschule komme.
Herr Heidler bedankte sich für die
Kooperation in Bezug auf die Berufseinstiegsbegleiter (BerEb) und erfragte wie
viele Schüler/Innen von einem der drei BerEb an der Hauptschule betreut würden.
Frau Dr. Günnewig informierte darüber, dass ein
BerEb pro Jahrgang zuständig sei, was in etwa 20-25 Schüler/Innen bedeute. Ein BerEb
sei für Jahrgang 9 und einer für Jahrgang 10 verantwortlich. Der dritte BerEb
kümmere sich Schüler/Innen, die nach der zehnten Klasse an ein Berufskolleg
wechseln.
Herr Goehrke erfragte, ob es auch an den
anderen Schulen Berufseinstiegsbegleiter gebe.
Herr Stewen erklärte, dass es an den anderen
weiterführenden Schulen keine BerEb gebe. Die Gesamtschule habe einen Antrag
auf Zuweisung eines BerEb gestellt und eigentlich auch alle Anforderungen
erfüllt. Allerdings habe man eine Ablehnung erhalten, die nicht wirklich
aussagt warum keine Zuweisung erfolgt sei. Man wundere sich vielmehr über die
Zuweisung von zwei BerEb an ein Gymnasium in einer anderen Kommune.