Sitzung: 17.02.2020 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
Herr Breuer gab einen
ausführlichen Sachstandsbericht. Die Details sind der Präsentation zu entnehmen
(Folien 3 bis 15).
Frau Dörlemann erklärte, dass
nach ihrer Auffassung die Schaffung von günstigem Wohnraum und die Schaffung
von ÖPNV-Anbindung wesentliche Forderungen darstellen würden. Sie erkundigte
sich, ob es zur Gestaltung der Häuser entsprechende Vorschriften geben würde.
Daraufhin erläuterte Herr Breuer,
dass die Ergebnisse der noch zu beauftragenden Rahmenplanung nur erste
Hinweise enthalten können. In der Folge seien ggf. auch Bebauungsplanverfahren
erforderlich. Bis eine Darstellung konkreter Wohnformen erfolgen könne, seien
weitere Planungsprozesse erforderlich.
Seine Fraktion begrüße ausdrücklich die Landesinitiative
„Bau.Land.Leben.“, erklärte Herr Diederichs-Späh.
Es werde eine Verdichtung der Bebauung in der Ortslage erreicht und die
vorhandene Infrastruktur genutzt. Probleme bereite grundsätzlich der Lärmschutz
an der Bahnstrecke und in Gebäuden. Beim Plangebiet V 5 in Methler wolle man
auf der Südseite keine massive Lärmschutzeinrichtung haben. Die Fußgänger- und
Radfahrerunterführung an der Unnaer Straße zum Kamener Bahnhof sei mit Mitteln
des Konjunkturpaketes I optimiert worden. Vorgeschlagen worden sei in damals
auch in diesem Zusammenhang eine Verlängerung des Bahntunnels in Richtung
Borsigstraße. Dazu wurde damals die Aussage getroffen, dass dies technisch nicht
umsetzbar gewesen sei.
Damals sei mit Fördermitteln ein guter und barrierefreier Tunnel für
Fußgänger und Radfahrer zur besseren Erreichbarkeit des Bahnhofes geschaffen
worden, entgegnete Herr Breuer. Eine
zusätzliche Verlängerung des Bahnsteigtunnels bis an die Borsigstraße sei
aufgrund vorhandener Leitungstrassen und der Oberleitungen schwierig zu
realisieren und sehr kostspielig. Im Zuge der Rahmenplanung wird die Frage der
Erreichbarkeit der Bahnsteige aber sicherlich erneut betrachtet.
Herr Kasperidus erkundigte
sich, ob die Flächen entsprechend im Flächennutzungsplan der Stadt Kamen
ausgewiesen seien. Herr Breuer führte
aus, dass die Potenzialflächen sowohl im Flächennutzungsplan der Stadt Kamen
als auch im derzeit noch gültigen Gebietsentwicklungsplan östl. Ruhrgebiet und
auch in der Entwurfsfassung des Regionalplanes Ruhrgebiet als Wohnbauflächen
dargestellt seien.
Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh
zur Berücksichtigung der Flächenpotenziale im Regionalplan sowie im
Landesentwicklungsplan bestätigte Herr Dr.
Liedtke ausdrücklich die Kompatibilität und wies darauf hin, dass auch der
RVR an den Baulandgesprächen teilgenommen habe.