Herr Breuer gab einen ausführlichen Sachstandsbericht. Die Details sind der Präsentation zu entnehmen (Folien 3 bis 15).

 

Frau Dörlemann erklärte, dass nach ihrer Auffassung die Schaffung von günstigem Wohnraum und die Schaffung von ÖPNV-Anbindung wesentliche Forderungen darstellen würden. Sie erkundigte sich, ob es zur Gestaltung der Häuser entsprechende Vorschriften geben würde.

 

Daraufhin erläuterte Herr Breuer, dass die Ergebnisse der noch zu beauftragenden Rahmen­planung nur erste Hinweise enthalten können. In der Folge seien ggf. auch Bebauungspla­nverfahren erforderlich. Bis eine Darstellung konkreter Wohnformen erfolgen könne, seien weitere Planungsprozesse erforderlich.

 

Seine Fraktion begrüße ausdrücklich die Landesinitiative „Bau.Land.Leben.“, erklärte Herr Diederichs-Späh. Es werde eine Verdichtung der Bebauung in der Ortslage erreicht und die vorhandene Infrastruktur genutzt. Probleme bereite grundsätzlich der Lärmschutz an der Bahn­strecke und in Gebäuden. Beim Plangebiet V 5 in Methler wolle man auf der Südseite keine massive Lärmschutzeinrichtung haben. Die Fußgänger- und Radfahrerunterführung an der Unnaer Straße zum Kamener Bahnhof sei mit Mitteln des Konjunkturpaketes I optimiert worden. Vorgeschlagen worden sei in damals auch in diesem Zusammenhang eine Verlängerung des Bahntunnels in Richtung Borsigstraße. Dazu wurde damals die Aussage getroffen, dass dies technisch nicht umsetzbar gewesen sei.

 

Damals sei mit Fördermitteln ein guter und barrierefreier Tunnel für Fußgänger und Radfahrer zur besseren Erreichbarkeit des Bahnhofes geschaffen worden, entgegnete Herr Breuer. Eine zusätzliche Verlängerung des Bahnsteigtunnels bis an die Borsigstraße sei aufgrund vorhandener Leitungstrassen und der Oberleitungen schwierig zu realisieren und sehr kostspielig. Im Zuge der Rahmenplanung wird die Frage der Erreichbarkeit der Bahnsteige aber sicherlich erneut betrach­­tet.

 

Herr Kasperidus erkundigte sich, ob die Flächen entsprechend im Flächennutzungsplan der Stadt Kamen ausgewiesen seien. Herr Breuer führte aus, dass die Potenzialflächen sowohl im Flächennutzungsplan der Stadt Kamen als auch im derzeit noch gültigen Gebietsentwicklungs­plan östl. Ruhrgebiet und auch in der Entwurfsfassung des Regionalplanes Ruhrgebiet als Wohnbauflächen dargestellt seien.

 

Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh zur Berücksichtigung der Flächenpotenziale im Regionalplan sowie im Landesentwicklungsplan bestätigte Herr Dr. Liedtke ausdrücklich die Kompatibilität und wies darauf hin, dass auch der RVR an den Baulandgesprächen teilgenommen habe.