Beschlussempfehlung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die als Entwurf beigefügte Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna als örtlichem Träger der Sozialhilfe und seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden über die Beteiligung der Stadt Kamen an dem durch Satzung delegierten Sozialhilfeaufwand zu schließen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Güldenhaupt erläuterte dem Gremium, dass durch das Zweite Gesetz zur Modernisie­rung die Rahmenbedingungen geändert würden. Bisher seien den Kommunen durch Dele­gationssatzung des Kreises Aufgaben übertragen worden, ohne das diesbezüglich eine Finanzverantwortung verbunden war. Gem. § 6 Abs. 1 AG BSHG würden die Kommunen nunmehr mit 50 % an den Aufwendungen beteiligt. Gem. Abs. 2 des § 6 können die Kreise und kreisangehörigen Gemeinden auch eine von Absatz 1 Satz 1 abweichende Verteilung der Sozialhilfeaufwendungen vereinbaren. Diese Lösung würde vom Kreis Unna angestrebt und zwar in der Form, dass die Beteiligung der an den Aufwendungen schrittweise erfolgt. Dies bedeute, dass in den Jahren 2001 und 2002 jeweils 25 % und ab 2003 50 % der Auf­wendungen von den Kommunen zu tragen seien. Bei der Ermittlung der anrechenbaren Aufwendungen finden die Kosten des Frauenhauses in Kamen bzw. die Obdachlosenwohn­heime in Unna und Lünen, die Kosten im Bereich der Hilfe zur Arbeit und die Krankenhilfe keine Berücksichtigung.

Der Kreis Unna beabsichtige einen ständigen Arbeitskreis einzurichten, um diese Einfüh­rungen zu begleiten.

 

Herr Güldenhaupt schlug dem Gremium vor, der Beschlussvorlage zuzustimmen, da diese Vereinbarung nur bei einer einvernehmlichen Zustimmung aller kreisangehöriger Gemeinden erfolgen könne. Sollte nur eine Kommune mit dieser Vereinbarung nicht einverstanden sein, kommt sie nicht zustande.

 

Frau Lenkenhoff fragte an, ob es von anderen kreisangehörigen Städten Anzeichen geben würde, dass diese Vereinbarung abgelehnt wird.

 

Herr Güldenhaupt verneinte diese Frage. Inwieweit diese Angelegenheit durch die parla­mentarischen Gremien der Städte bereits verabschiedet sei, könne er jedoch derzeit nicht beantworten.