Herr Steffen wies darauf hin, dass in der letzten Sitzung bereits ein Ergebnisbericht für die Stadt Kamen erfolgt sei. Die nunmehr vorgelegten Zahlen würden einen Gesamtüberblick der im Kreis Unna erreichten Ergebnisse geben.

 

Insbesondere herauszuheben seien hier die Vermittlungszahlen der in Arbeitsverhältnisse vermittelten Personen, da es Ziel der abgeschlossenen Zielvereinbarung gewesen sei, die Ausgaben im Bereich der Sozialhilfe zu mindern. Dieses Ziel sei nur durch eine Wieder­eingliederung von Hilfeempfängern in das Arbeitsleben zu erreichen und somit durch den Einsatz der Kräfte im Bereich der Hilfe zur Arbeit.

 

Bezüglich der gem. Ziffer 4 der Zielvereinbarung ermittelten Zahlen der Leistungsfälle, die in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden konnten, wies Herr Steffen nochmals darauf hin, dass die Ergebnisse in Kamen sich zwar im kreisweitem Vergleich durchaus sehen lassen könnten, aber nicht herausragend seien. Die Ursache liege darin begründet, dass im Jahr 1999 zuerst nur eine Stelle im Bereich der Hilfe zur Arbeit vorhanden war. Erst ab August 1999 wurde im Rahmen eines Zeitarbeitsverhältnisses eine zweite, bis zum 31.12.2000 befristete Stelle eingerichtet und die eingestellte Kraft einge­arbeitet.

 

Er wies jedoch auch darauf hin, dass allein der Vergleich absoluter Zahlen der einzelnen kreisangehörigen Gemeinden wenig aussagekräftig sei, sondern sich anhand der in Ziffer 5 der Zielvereinbarung durchgeführten Quotenermittlung bessere Vergleichsmöglichkeiten bieten, da hier der prozentuale Anteil der in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungs­verhältnisse vermittelten Leistungsfälle ins Verhältnis zu den im Jahresdurchschnitt gezahlten Leistungsfälle gesetzt würden.

 

Zu der Ziffer 8 der Zielvereinbarung erläuterte Herr Steffen, dass von der Stadt Kamen als Anzahl der Personen in gemeinnütziger, zusätzlicher Tätigkeit die Zahl der tatsächlich vorhandenen Stellen angegeben worden seien. Die Anzahl der Personen, die im Kalen­derjahr 1999 in gemeinnützigen Beschäftigungsverhältnisses tätig waren, sei natürlich entsprechend höher. Es stellt sich hier das Problem, ob dieser Punkt von den anderen Verwaltungen auch so verstanden und beantwortet worden sei.

 

Aus dem kreisweiten Vergleich würde deutlich, dass in Kamen durchaus noch Handlungs­bedarf im Bereich der Hilfe zur Arbeit bestehe. Dies gelte kreisweit auch für den Bereich der Hilfeplanung, da die Hilfeplanung derzeit noch nicht in der gewünschten Form durchgeführt wird.

 

Aufgrund der Ergebnisauswertung der Zielvereinbarung 1999 sei vom Kreis Unna angeregt worden, die Zielvereinbarung für 2001 zu überarbeiten. Insbesondere soll die Vermittlungs­quote von Leistungsempfängern in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf 10 % festgeschrieben werden. Zudem sollen bei der Berechnung von 100 Leistungsfällen je Sachbearbeiter die mit der Heranziehung Unterhaltspflichtiger beauftragten Mitarbeiter nicht mitgezählt werden. Diese Änderungsvorschläge würden derzeit auf Sozialdezer­nentenebene besprochen und später den parlamentarischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.

 

Herr Weber dankte Herr Steffen für seinen Vortrag und wies nochmals darauf hin, dass der Ausschuss auch bisher diesbezüglich regelmäßig durch Herrn Steffen informiert worden sei.

 

Frau Lenkenhoff machte deutlich, dass sich die Stadt Kamen im Vergleich durchaus auch mit größeren Städten messen könne. Bezüglich Ziffer 19 der Ergebnisauswertung fragte sie an, ob dies die für die Zahlung der Vermittlungsprämie maßgebende Zahl sei.

 

Herr Steffen bejahte dies. Er wies nochmals darauf hin, wie wichtig eine kontinuierliche Arbeit in diesem Bereich sei, da dies zu einer Vertiefung von Kontakten zu den Arbeitgebern führt und daher die Chancen auf eine Vermittlung von Leistungsempfängern in dem Arbeits­markt steige.

 

Frau Lenkenhoff fragte an, ob die Absicht bestünde, die bis zum 31.12.2000 befristete Stelle zu verlängern.

 

Herr Brüggemann machte deutlich, dass es sicher gewünscht sei, dass die Stelle verlängert wird, eine Entscheidung jedoch erst im Zuge der Stellenplanberatungen durch die ent­sprechenden zuständigen parlamentarischen Gremien zu treffen sei.