Ausschussvorsitzende Kappen verpflichtete die anwesenden Beisitzer/innen durch verlesen der nachfolgenden Verpflichtungsformel:

 

„Ich verpflichte Sie zur unparteiischen Wahrnehmung Ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.“