Herr Breuer teilte mit, dass durch FB 30.1 zunächst geprüft werde, ob im Rahmen der Richtlinien die Anlegung eines Zebrastreifens zulässig sei. Im Rahmen dieser Machbarkeitsprüfung seien viele Details zu berücksichtigen (u.a. Schleppkurven, Aufstellflächen, Betrachtung von Sicht­be­ziehungen). Daher sollen auch Alternativen erarbeitet werden, falls die Anlegung eines Zebra­strei­fens rechtlich nicht möglich sein sollte.

 

Herr Dr. Liedtke ergänzte, dass ein Zebrastreifen aufgrund der Gegebenheiten vor Ort wahr­scheinlich nicht zulässig sei. Er betonte die Bedeutung der Querung. In diesem Sinne sei es notwendig, auch Alternativvorschläge zu prüfen. Der Antragsteller erhalte eine Zwischen­nach­richt.

 

Mit dem Hinweis, dass der Planungs- und Umweltausschuss ggf. einen Vorschlag in der über­nächsten Sitzung erhalten werde, schloss Herr Lipinski diesen Tagesordnungspunkt ab.