Sitzung: 28.11.2019 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
Herr Breuer teilte mit, dass durch FB 30.1
zunächst geprüft werde, ob im Rahmen der Richtlinien die Anlegung eines
Zebrastreifens zulässig sei. Im Rahmen dieser Machbarkeitsprüfung seien viele
Details zu berücksichtigen (u.a. Schleppkurven, Aufstellflächen, Betrachtung
von Sichtbeziehungen). Daher sollen auch Alternativen erarbeitet werden,
falls die Anlegung eines Zebrastreifens rechtlich nicht möglich sein sollte.
Herr Dr. Liedtke ergänzte, dass ein
Zebrastreifen aufgrund der Gegebenheiten vor Ort wahrscheinlich nicht zulässig
sei. Er betonte die Bedeutung der Querung. In diesem Sinne sei es notwendig,
auch Alternativvorschläge zu prüfen. Der Antragsteller erhalte eine Zwischennachricht.
Mit dem Hinweis,
dass der Planungs- und Umweltausschuss ggf. einen Vorschlag in der übernächsten
Sitzung erhalten werde, schloss Herr Lipinski
diesen Tagesordnungspunkt ab.