Herr Schlockermann erläuterte die Neufassung des § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. KAG, wonach ab 1999 Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkula­tionszeitraums innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen sind. Anderseits sollen Kostenunterdeckungen innerhalb dieses Zeitraums vorgetragen werden.

Das Betriebsergebnis der Stadtentwässerung für das Jahr 1999 weise eine Unterdeckung in Höhe von 170.872,43 DM aus. Bei einem Gesamt­kostenvolumen in Höhe von ca. 16,6 Mio. DM entspräche dies einem Kostendeckungsgrad in Höhe von 98,97 %.

Dieses Ergebnis könne als zufrieden stellend betrachtet werden.

Herr Schlockermann schlug vor, die Kostenunterdeckung, die in der Kalkulation 2000 vorzutragen sei, durch handelsrechtliche Gewinne zu kompensieren.

 

Die Mitglieder des Werksausschusses begrüßten diese Vorgehensweise.

 

Zusätzlich regte Herr Hasler an, bei künftigen Betriebsabrechnungen die Kalkulation des betreffenden Jahres gegenüberzustellen.

 

Die Mitteilungsvorlage wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.