Herr Hermani wies auf die Verpflichtung des Eigenbetriebes hin, nach den Vorschriften der EigVO und der Betriebssatzung den Werksauschuss halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen und über die Abwicklung des Vermögensplanes zu unterrichten. Er erläuterte den formellen Aufbau der Halbjahresübersicht und wies ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei diesem Bericht lediglich um eine Trend­information handele und Rückschlüsse auf das Jahresergebnis zum 31.12.2000 entsprechend zurückhaltend bewertet werden sollten. Herr Hermani zog das Resumee, dass im Vermögensplan zwar der Mittel­abfluss noch nicht in dem Umfang, wie im Wirtschaftsplan vorgesehen, erfolgt sei. Die Kapitalflussrechnung verdeutliche jedoch, dass sich im investiven Bereich sämtliche Maßnahmen „in Bewegung“ befänden.

Als positiver Nebeneffekt bleibe hierbei anzumerken, dass eine Neu­kreditaufnahme im Jahr 2000 bisher nicht erforderlich gewesen sei.

Im Erfolgsplan, so Herr Hermani weiter, sei zum jetzigen Zeitpunkt fest­zustellen, dass bei der Unterstellung eines proportionalen Verlaufs der Kosten und Erlöse in der zweiten Jahreshälfte 2000 ein Jahresergebnis zu erwarten sei, das nur geringfügig schlechter ausfallen werde, als das Jahresergebnis zum 31.12.1999.

Diese Erwartung zum jetzigen Zeitpunkt dokumentiere die Absicht des Betriebes, in Zukunft nicht mehr Gewinne in der Größenordnung der ersten beiden Jahre seit Gründung des Eigenbetriebes zu produzieren.

 

Herr Hupe sah in dem Ergebnis des Halbjahresberichtes eine Bestäti­gung, dass der Eigenbetrieb auf dem richtigen Weg sei und wies bei seiner Bewertung auf die bisherige Genauigkeit der prognostizierten Ergebnisse hin.

 

Herr Hasler erklärte, dass Halbjahresberichte in dieser Form sinnvoll seien. Bei dem hohen Investitionsvolumen des Betriebes sei es erfor­derlich, sorgfältig Buch zu führen.

 

Die Mitteilungsvorlage wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.