Sitzung: 25.11.2019 Betriebsausschuss
Vorlage: 127/2019
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die vorgelegte „2. Satzung zur Änderung
der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von
Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Kamen“ und die dieser Satzung
zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Tost erläuterte, dass
die Abfuhr der Inhalte aus Grundstücksentwässerungsanlagen durch ein privates
Abfuhrunternehmen aufgrund eines auslaufenden Vertrages für 2020 neu
ausgeschrieben worden ist. Aufgrund des günstigeren Ausschreibungsergebnisses
sinke die Gebühr für die Entsorgung auf 43,60 € je Kubikmeter.
Auf die Frage von Herrn Helmken,
ob die Entsorgung zukünftig von dem zusätzlich beschafften Kanalspülwagen
übernommen werden könne, antwortete Herr Neuhaus,
dass die Stadtentwässerung in diesem Falle unternehmerisch tätig werden würde.
Eine unternehmerische Tätigkeit gehöre jedoch nicht zum Aufgabenbereich der
Stadtentwässerung.
Herrn Helmken interessierte,
ob zukünftig mit einem Rückgang der Anzahl der Grundstücksentwässerungsanlagen
zu rechnen sei.
Herr Neuhaus entgegnete, dass
in absehbarer Zeit nicht mit einem nennenswerten Rückgang zu rechnen sei.