Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Kamen“ und die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Tost erläuterte, dass die Abfuhr der Inhalte aus Grundstücksentwässerungsanlagen durch ein privates Abfuhrunternehmen aufgrund eines auslaufenden Vertrages für 2020 neu ausgeschrieben worden ist. Aufgrund des günstigeren Ausschreibungsergebnisses sinke die Gebühr für die Entsorgung auf 43,60 € je Kubikmeter.

 

Auf die Frage von Herrn Helmken, ob die Entsorgung zukünftig von dem zusätzlich beschafften Kanalspülwagen übernommen werden könne, antwortete Herr Neuhaus, dass die Stadtentwässerung in diesem Falle unternehmerisch tätig werden würde. Eine unternehmerische Tätigkeit gehöre jedoch nicht zum Aufgabenbereich der Stadtentwässerung.

 

Herrn Helmken interessierte, ob zukünftig mit einem Rückgang der Anzahl der Grundstücksentwässerungsanlagen zu rechnen sei.

 

Herr Neuhaus entgegnete, dass in absehbarer Zeit nicht mit einem nennenswerten Rückgang zu rechnen sei.