Sitzung: 25.11.2019 Betriebsausschuss
Vorlage: 126/2019
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die vorgelegte „15. Satzung zur Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Stadt Kamen“ und die
dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Tost stellte die
Gebührenkalkulation für die Schmutzwasser- und Niederschlagsabwassergebühr für
das Jahr 2020 anhand der in der Anlage angefügten Präsentation vor. Hierbei
ging er im Wesentlichen auf
- die Kostenstruktur der Kalkulation 2020,
- die Berechnung des
Gesamtgebührenbedarfs,
- die Verteilung der nicht gedeckten
Kosten auf Schmutzwasser und
Niederschlagsabwasser
sowie die jeweiligen Maßstabseinheiten,
- die Gebührensätze 2020 sowie deren
Entwicklung seit 2011 und
- die Jahresabwasserkosten eines
Musterhaushaltes im Zeitraum 2017 - 2020
ein.
Die Schmutzwassergebühr betrage für das Jahr 2020 für den
Normalgebührenzahler 2,92 € je Kubikmeter (cbm) Schmutzwasser. Für
Verbandsmitglieder seien in 2020 1,51 € je cbm und für Direkteinleiter
1,41 € je cbm zu zahlen.
Für die Niederschlagsabwassergebühr würde sich für Jahr 2020 für den
Normalgebührenzahler ein Betrag von 1,66 € je Quadratmeter (qm) befestigter
Fläche ergeben. Für Verbandsmitglieder seien in 2020 1,17 € je qm und für
Direkteinleiter 0,49 € je qm zu zahlen.
Herr Tost betonte, dass die Verschiebung der Prozentsätze von
Schmutzwasser auf Niederschlagsabwasser für das fiktive Trennsystem
weitestgehend abgeschlossen sei.
Er wies darauf hin, dass eine Gebührensenkung in der Zukunft aufgrund von
Preissteigerungen unter anderem wegen steigender Betriebskosten sowie
Tarifsteigerungen eher unwahrscheinlich sei.
Herr Heuchel fragte, ob
Schottergärten auch unter die befestigten Flächen fallen würden und somit
gebührenpflichtig wären. Herr Tost
erklärte, dass die Gebührenpflicht von der jeweiligen Beschaffenheit des
Schottergartens abhängig sei. Sofern eine Versickerung gewährleistet sei,
bestünde keine Gebührenpflicht.