Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Stadt Kamen“ und die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


 

Herr Tost stellte die Gebührenkalkulation für die Schmutzwasser- und Niederschlagsabwassergebühr für das Jahr 2020 anhand der in der Anlage angefügten Präsentation vor. Hierbei ging er im Wesentlichen auf

 

-       die Kostenstruktur der Kalkulation 2020,

-       die Berechnung des Gesamtgebührenbedarfs,

-       die Verteilung der nicht gedeckten Kosten auf Schmutzwasser und

Niederschlagsabwasser sowie die jeweiligen Maßstabseinheiten,

-       die Gebührensätze 2020 sowie deren Entwicklung seit 2011 und

-       die Jahresabwasserkosten eines Musterhaushaltes im Zeitraum 2017 - 2020

 

ein.

 

Die Schmutzwassergebühr betrage für das Jahr 2020 für den Normalgebührenzahler 2,92 € je Kubikmeter (cbm) Schmutzwasser. Für Verbandsmitglieder seien in 2020 1,51 € je cbm und für Direkteinleiter 1,41 € je cbm zu zahlen.

 

Für die Niederschlagsabwassergebühr würde sich für Jahr 2020 für den Normalgebührenzahler ein Betrag von 1,66 € je Quadratmeter (qm) befestigter Fläche ergeben. Für Verbandsmitglieder seien in 2020 1,17 € je qm und für Direkteinleiter 0,49 € je qm zu zahlen.

 

Herr Tost betonte, dass die Verschiebung der Prozentsätze von Schmutzwasser auf Niederschlagsabwasser für das fiktive Trennsystem weitestgehend abgeschlossen sei.

 

Er wies darauf hin, dass eine Gebührensenkung in der Zukunft aufgrund von Preissteigerungen unter anderem wegen steigender Betriebskosten sowie Tarifsteigerungen eher unwahrscheinlich sei.

 

Herr Heuchel fragte, ob Schottergärten auch unter die befestigten Flächen fallen würden und somit gebührenpflichtig wären. Herr Tost erklärte, dass die Gebührenpflicht von der jeweiligen Beschaffenheit des Schottergartens abhängig sei. Sofern eine Versickerung gewährleistet sei, bestünde keine Gebührenpflicht.