Herr Peter Streich, wohnhaft Werver Mark 166 in Kamen, fragte, wie die weitere Vorgehensweise nach den zwei Ablehnungen von der Bezirksregierung und StraßenNRW sei.

 

Herr Dr. Liedtke antwortete, dass die Anregungen und Hinweise von Herrn Streich im

Rahmen der Lärmaktionsplanung zu bewerten seien.

 

Weiter fragte Herr Streich nach dem Unterschied der zeitlich begrenzten Tempo-30-Zone auf der Lünener Straße zur Hammer Straße/Werver Mark.

 

Die Anordnung einer Begrenzung von Tempo 30 auf der Lünener Straße ab 22 Uhr sei damals nur auf Grund einer Ausnahmeregelung möglich gewesen, so Herr Dr. Liedtke. Auch dieser Vorschlag ist im Zuge der Lärmaktionsplanung aufzugreifen.