Nachdem Herr Helmken den Antrag noch mal grob inhaltlich zusammengefasst hatte und auf einen Presseartikel der vergangenen Woche hinwies, erinnerte Herr Kasperidus an die erste Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses 2019 in der über die Begrünung von städtischen Flachdächern bereits beschieden wurde.

 

Auch Herr Diedrichs-Späh verweist auf den bereits erteilten Prüfauftrag an die Verwaltung, alle kommunalen Flachdächer auf ihre Eignung zur Begrünung hin zu prüfen. Außerdem stellte er die Frage, wer das Eigentumsrecht an den Wartehäuschen besitzt, die Stadt oder die VKU. Ansonsten wies er auch darauf hin, dass viele vergleichbare kleinere Grünflächen auf bspw. Garagen aufgrund ihrer meist dünnen Substratstärke dazu neigen, in heißen Sommern schnell zu vertrocknen und zu sterben.  Er hielt es für fraglich, ob der Zusatzaufwand der notwendigen Bewässerung in dieser Jahreszeit durch den Bauhof abzudecken ist.

 

Herr Dr. Liedtke klärte auf, dass die rund 50 Wartehäuschen im Kamener Stadtgebiet, als Teil der Haltestellenausstattung, der Stadt Kamen gehören. Zumeist seien diese aber unter praktischen Gesichtspunkten errichtet worden, ob die Dachkonstruktion (dünne verzinkte Stahlblechdächer) und die Fundamente für das erhebliche Zusatzgewicht einer Begrünung geeignet sind, würde ein individuelle statische Prüfung eines jeden Wartehäuschen notwendig machen. Allein diese Untersuchung würden ca. 1.500 € je Wartehäuschen kosten. Hinzu kämen dann noch die Nachrüstkosten für die Errichtung des Gründaches. Um alte Wartehäuschen nachzurüsten, würden geschätzt Kosten in Höhe von 3.500 € bis 5.000 € pro Objekt entstehen. Die Mehrkosten bei Neuanschaffung eines Wartehäuschen hingegen würden gerade mal knapp 2.000 € betragen.  

Dass die Verwaltung diese Thematik ernst nehme, unterstrich er damit, dass im Rahmen des barrierefreien Umbaus demnächst sieben neue Wartehäuschen in Kamen errichtet würden. Diese sollen nach Möglichkeit mit einen Gründach versehen werden. Daher würde er darum bitten, diesen Antrag zurückzuziehen. 

Außerdem wies er explizit darauf hin, dass sich nicht ableiten lasse, dass demnächst alle Wartehäuschen begrünt werden können. Diese sieben Stück stellten einen ersten Versuch dar, an dem auch die Verwaltung erste Erfahrungen zum Pflegeaufwand und der Beständigkeit solcher Anlagen sammeln könne.

 

Die Errichtung von sieben Wartehäuschen mit Gründach wertete die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Erfolg in Sachen Klimaschutz und so willigte Herr Helmken nach kurzer interner Beratung ein, den Antrag zurückzuziehen.

 

Das Preis-Leistungsverhältnis sollte nicht aus den Augen verloren werden, mahnte Herr Kühnapfel. Wenn es 50 Dächer gäbe, die alle ca. 5qm Begrünung erhalten, dann sind dies am Ende ca. 250m² die man ökologisch aufwerten würde. Zu welchem Preis?

Zudem gab er zu bedenken, dass die Pflanzen, welche auf so einem kleinen Gründach überleben würden, keine heimischen Pflanzen sein werden. Es würde Lebensraum geschaffen für fremde und invasive Arten oder Generalisten, welche keine hohen Ansprüche an ihr Lebensumfeld stellen würden. Besser solle man eine Fläche gleichwertiger Größe nehmen und diese als Blumenwiese anlegen und extensiv pflegen – dies wäre für die (heimische) Insektenpopulation deutlich besser und mit geringeren Kosten verbunden. Das gesparte Geld könne besser in weitere großflächige Wiesen angelegt werden. 

 

Da der Antrag zurückgezogen wurde, kam es zu keiner Beschlussfassung.