Sitzung: 31.10.2019 Umwelt- und Klimaschutzausschuss
Nachdem Herr Helmken den Antrag noch mal grob
inhaltlich zusammengefasst hatte und auf einen Presseartikel der vergangenen
Woche hinwies, erinnerte Herr Kasperidus
an die erste Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses 2019 in der über
die Begrünung von städtischen Flachdächern bereits beschieden wurde.
Auch Herr Diedrichs-Späh verweist auf den bereits
erteilten Prüfauftrag an die Verwaltung, alle kommunalen Flachdächer auf ihre
Eignung zur Begrünung hin zu prüfen. Außerdem stellte er die Frage, wer das
Eigentumsrecht an den Wartehäuschen besitzt, die Stadt oder die VKU. Ansonsten
wies er auch darauf hin, dass viele vergleichbare kleinere Grünflächen auf bspw.
Garagen aufgrund ihrer meist dünnen Substratstärke dazu neigen, in heißen
Sommern schnell zu vertrocknen und zu sterben.
Er hielt es für fraglich, ob der Zusatzaufwand der notwendigen
Bewässerung in dieser Jahreszeit durch den Bauhof abzudecken ist.
Herr Dr. Liedtke klärte auf, dass die rund
50 Wartehäuschen im Kamener Stadtgebiet, als Teil der Haltestellenausstattung,
der Stadt Kamen gehören. Zumeist seien diese aber unter praktischen
Gesichtspunkten errichtet worden, ob die Dachkonstruktion (dünne verzinkte
Stahlblechdächer) und die Fundamente für das erhebliche Zusatzgewicht einer
Begrünung geeignet sind, würde ein individuelle statische Prüfung eines jeden
Wartehäuschen notwendig machen. Allein diese Untersuchung würden ca. 1.500 € je
Wartehäuschen kosten. Hinzu kämen dann noch die Nachrüstkosten für die
Errichtung des Gründaches. Um alte Wartehäuschen nachzurüsten, würden geschätzt
Kosten in Höhe von 3.500 € bis 5.000 € pro Objekt entstehen. Die Mehrkosten bei
Neuanschaffung eines Wartehäuschen hingegen würden gerade mal knapp 2.000 €
betragen.
Dass die Verwaltung
diese Thematik ernst nehme, unterstrich er damit, dass im Rahmen des
barrierefreien Umbaus demnächst sieben neue Wartehäuschen in Kamen errichtet
würden. Diese sollen nach Möglichkeit mit einen Gründach versehen werden. Daher
würde er darum bitten, diesen Antrag zurückzuziehen.
Außerdem wies er
explizit darauf hin, dass sich nicht ableiten lasse, dass demnächst alle
Wartehäuschen begrünt werden können. Diese sieben Stück stellten einen ersten
Versuch dar, an dem auch die Verwaltung erste Erfahrungen zum Pflegeaufwand und
der Beständigkeit solcher Anlagen sammeln könne.
Die Errichtung von
sieben Wartehäuschen mit Gründach wertete die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
als Erfolg in Sachen Klimaschutz und so willigte Herr Helmken nach kurzer interner Beratung ein, den Antrag
zurückzuziehen.
Das
Preis-Leistungsverhältnis sollte nicht aus den Augen verloren werden, mahnte
Herr Kühnapfel. Wenn es 50 Dächer
gäbe, die alle ca. 5qm Begrünung erhalten, dann sind dies am Ende ca. 250m² die
man ökologisch aufwerten würde. Zu welchem Preis?
Zudem gab er zu
bedenken, dass die Pflanzen, welche auf so einem kleinen Gründach überleben
würden, keine heimischen Pflanzen sein werden. Es würde Lebensraum geschaffen
für fremde und invasive Arten oder Generalisten, welche keine hohen Ansprüche
an ihr Lebensumfeld stellen würden. Besser solle man eine Fläche gleichwertiger
Größe nehmen und diese als Blumenwiese anlegen und extensiv pflegen – dies wäre
für die (heimische) Insektenpopulation deutlich besser und mit geringeren
Kosten verbunden. Das gesparte Geld könne besser in weitere großflächige Wiesen
angelegt werden.
Da der Antrag
zurückgezogen wurde, kam es zu keiner Beschlussfassung.