Herr Hellmich informierte in seinem Vortrag über die Aufgaben der GWA, ihre Bemühungen für eine bessere Abfalltrennung und wie dies zu mehr Gebührengerechtigkeit führen würde. Ziel sei es, alles was verwertet werden könne, abfalltechnisch zu verwerten, damit nichts mehr beseitigt werden müsse. Im Bioabfall, welcher zur Verwertung an eine Vergärungsanlage angeliefert werde, befänden sich oft eine Vielzahl von Störstoffen. Dadurch könne der Bioabfall nicht mehr in die Vergärungsanlage verwertet werden, sondern müsse in die Müllverbrennungsanlage umgeleitet werden. Dies sei mit erhöhten Entsorgungskosten verbunden und lasse dadurch die Gebührenumlage für alle steigen. Ein Ursprung dieser Störstoffe, sei die falsche Entsorgung.

 

Dieses Thema, im speziellen die private Kompostierung, hätte bisher nicht die „erforderliche Aufmerksamkeit“ gehabt, räumte Herr Hellmich ein. Dies würde sich nun ändern, um die Inputqualität der Vergärungsanlagen zu optimieren und die Gesamtkosten zu senken.

 

Herr Kasperidus fragte nach, ob es in den Restmülltonnen tatsächlich zu viel Grünabfälle gebe und woher die Verpflichtung der GWA stamme, diese auf einen bestimmten Wert zu halten. Herr Hellmich verwies auf getätigte Stichproben und die Erfahrungen aus der täglich Arbeit an den Annahme- und Umfüllstationen. Er ergänzte aus der Praxis, Biotonnen in denen bspw. Plastiktüten gefunden würden, blieben stehen und werden nicht abgefahren. Diese Aufgaben ergeben sich aus dem Abfall- sowie dem Kreislaufwirtschaftsgesetz.

 

Herr Helmken bedankte sich für den interessanten und aufschlussreichen Vortrag, stellte aber die Frage, warum die Vorgaben aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht schon früher umgesetzt worden seien und jeder Haushalt mit einer Biotonne ausgestattet worden sei.
Herr Hellmich berichtete, dass der Kreis Unna einer der ersten Kreise war, der flächendeckend eine Biotonne eingeführt hat, räumte aber ein, dass zu dieser Zeit der Druck zur Umsetzung fehlte, weil das vorhandene Kompostwerk eine gute Auslastung hatte. Nun werde dieses Thema aber verstärkt angegangen.

 

Herr Diedrichs-Späh erkundigte sich nach einer kleineren Tonnengröße und damit verbunden niedrigeren Abfallgebühren pro Haushalt. Zusätzlich äußerte er Verständnis dafür, dass es gerade älteren Menschen schwerfalle zu verstehen, wie Müll richtig getrennt und sortiert werde.
Herr Hellmich verwies an dieser Stelle auf die „Gemeinschafstonne“, die man sich mit einem Nachbarn teilen könne, um somit die Kosten zu halbieren. Das Abfallaufkommen pro Haushalt sei aber zu heterogen, als das es eine hundertprozentig gerechte Lösung geben könne, bei der nur das in Rechnung gestellt werde, was eine Person / Haushalt in einem bestimmten Zeitraum an Müll in das System einbringe.

 

Die Nachfrage, ob in Kamen nun eine neue Abfallsatzung benötigt werde, verneinte Dr. Liedtke und erinnerte daran, dass Satzungsfragen in den Hauptausschusses gehören würden.

 

Um ein nutzerfreundliches Angebot zu schaffen, welches Eigenkompostierung und Nutzung der Bioabfalltonne kombiniere, brauche es nach Auffassung von Herrn Kühnapfel eine kleinere Tonne, als die aktuelle mit 60 Liter.

Herr Hellmich erklärte, dass die anfallenden Kosten nicht parallel zur Tonnengröße fallen oder steigen. Kosten für An- und Abfahrt, Wartung und Herstellung der Tonnen blieben nahezu gleich – egal ob 30 oder 120 Liter. Erzielte Einsparungen bei einer 30 Liter Tonne, seien so marginal, dass sie sich bisher am Markt nirgends durchsetzen konnten.

 

Eigenkompostierung sei eine Kunst, berichtet Herr Behrens. Er bezweifelte, dass viele der Bürger, die sich von der Biotonne haben befreien lassen, diese Kunst beherrschten. Seine Frage, ob es bei der GWA Zahlen dazu gäbe, wie viele Bürger ihren Bioabfall sammeln, um ihn dann für eine geringere Gebühr an einem Wertstoffhof abzugeben, konnte Herr Hellmich mangels Datengrundlage nicht beantworten. Er hielt den Betrag von 2,17 € pro Abholung der Biotonne jedoch für zumutbar, wenn der gebotene „Full Service“ berücksichtigt werde.

 

Auf die Frage zum weiteren Vorgehen, von Herrn Kasperidus, erklärte Herr Hellmich, dass alle Haushalte, die aktuell über keine Biotonne verfügen würden, demnächst von der GWA angeschrieben werden. Sie würden darauf hingewiesen, dass Sie demnächst auch eine Biotonne erhalten werden. Es würde auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, sich per Antrag von diesem Anschluss befreien zu lassen. Um diesen Antrag stellen zu können, werde jeder Anrufer in einer ersten telefonischen Beratung darauf hingewiesen, welche Standards bei der Eigenkompostierung einzuhalten seien. Bestätigt der Anrufer, dass er diese Standards einhalten könne, schicke die GWA ihm einen Antrag auf Befreiung zu.

 

Die Frage von Herr Wilhelm, ob man auch die Restmülltonne mit einem Nachbarn teilen könne, bejahte Herr Hellmich.