Sitzung: 31.10.2019 Umwelt- und Klimaschutzausschuss
Herr Hellmich informierte in seinem Vortrag
über die Aufgaben der GWA, ihre Bemühungen für eine bessere Abfalltrennung und
wie dies zu mehr Gebührengerechtigkeit führen würde. Ziel sei es, alles was
verwertet werden könne, abfalltechnisch zu verwerten, damit nichts mehr
beseitigt werden müsse. Im Bioabfall, welcher zur Verwertung an eine
Vergärungsanlage angeliefert werde, befänden sich oft eine Vielzahl von
Störstoffen. Dadurch könne der Bioabfall nicht mehr in die Vergärungsanlage
verwertet werden, sondern müsse in die Müllverbrennungsanlage umgeleitet
werden. Dies sei mit erhöhten Entsorgungskosten verbunden und lasse dadurch die
Gebührenumlage für alle steigen. Ein Ursprung dieser Störstoffe, sei die
falsche Entsorgung.
Dieses Thema, im
speziellen die private Kompostierung, hätte bisher nicht die „erforderliche
Aufmerksamkeit“ gehabt, räumte Herr Hellmich ein. Dies würde sich nun ändern,
um die Inputqualität der Vergärungsanlagen zu optimieren und die Gesamtkosten
zu senken.
Herr Kasperidus fragte nach, ob es in den
Restmülltonnen tatsächlich zu viel Grünabfälle gebe und woher die Verpflichtung
der GWA stamme, diese auf einen bestimmten Wert zu halten. Herr Hellmich verwies auf getätigte
Stichproben und die Erfahrungen aus der täglich Arbeit an den Annahme- und Umfüllstationen.
Er ergänzte aus der Praxis, Biotonnen in denen bspw. Plastiktüten gefunden
würden, blieben stehen und werden nicht abgefahren. Diese Aufgaben ergeben sich
aus dem Abfall- sowie dem Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Herr Helmken bedankte sich für den
interessanten und aufschlussreichen Vortrag, stellte aber die Frage, warum die
Vorgaben aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht schon früher umgesetzt worden
seien und jeder Haushalt mit einer Biotonne ausgestattet worden sei.
Herr Hellmich berichtete, dass der
Kreis Unna einer der ersten Kreise war, der flächendeckend eine Biotonne
eingeführt hat, räumte aber ein, dass zu dieser Zeit der Druck zur Umsetzung
fehlte, weil das vorhandene Kompostwerk eine gute Auslastung hatte. Nun werde
dieses Thema aber verstärkt angegangen.
Herr Diedrichs-Späh erkundigte sich nach
einer kleineren Tonnengröße und damit verbunden niedrigeren Abfallgebühren pro
Haushalt. Zusätzlich äußerte er Verständnis dafür, dass es gerade älteren
Menschen schwerfalle zu verstehen, wie Müll richtig getrennt und sortiert
werde.
Herr Hellmich verwies an dieser
Stelle auf die „Gemeinschafstonne“, die man sich mit einem Nachbarn teilen
könne, um somit die Kosten zu halbieren. Das Abfallaufkommen pro Haushalt sei
aber zu heterogen, als das es eine hundertprozentig gerechte Lösung geben
könne, bei der nur das in Rechnung gestellt werde, was eine Person / Haushalt
in einem bestimmten Zeitraum an Müll in das System einbringe.
Die Nachfrage, ob in
Kamen nun eine neue Abfallsatzung benötigt werde, verneinte Dr. Liedtke und erinnerte daran, dass
Satzungsfragen in den Hauptausschusses gehören würden.
Um ein
nutzerfreundliches Angebot zu schaffen, welches Eigenkompostierung und Nutzung
der Bioabfalltonne kombiniere, brauche es nach Auffassung von Herrn Kühnapfel eine kleinere Tonne, als die
aktuelle mit 60 Liter.
Herr Hellmich erklärte, dass die anfallenden
Kosten nicht parallel zur Tonnengröße fallen oder steigen. Kosten für An- und
Abfahrt, Wartung und Herstellung der Tonnen blieben nahezu gleich – egal ob 30
oder 120 Liter. Erzielte Einsparungen bei einer 30 Liter Tonne, seien so
marginal, dass sie sich bisher am Markt nirgends durchsetzen konnten.
Eigenkompostierung
sei eine Kunst, berichtet Herr Behrens.
Er bezweifelte, dass viele der Bürger, die sich von der Biotonne haben befreien
lassen, diese Kunst beherrschten. Seine Frage, ob es bei der GWA Zahlen dazu
gäbe, wie viele Bürger ihren Bioabfall sammeln, um ihn dann für eine geringere
Gebühr an einem Wertstoffhof abzugeben, konnte Herr Hellmich mangels
Datengrundlage nicht beantworten. Er hielt den Betrag von 2,17 € pro Abholung
der Biotonne jedoch für zumutbar, wenn der gebotene „Full Service“
berücksichtigt werde.
Auf die Frage zum
weiteren Vorgehen, von Herrn Kasperidus,
erklärte Herr Hellmich, dass alle
Haushalte, die aktuell über keine Biotonne verfügen würden, demnächst von der
GWA angeschrieben werden. Sie würden darauf hingewiesen, dass Sie demnächst
auch eine Biotonne erhalten werden. Es würde auch weiterhin die Möglichkeit
bestehen, sich per Antrag von diesem Anschluss befreien zu lassen. Um diesen
Antrag stellen zu können, werde jeder Anrufer in einer ersten telefonischen
Beratung darauf hingewiesen, welche Standards bei der Eigenkompostierung
einzuhalten seien. Bestätigt der Anrufer, dass er diese Standards einhalten
könne, schicke die GWA ihm einen Antrag auf Befreiung zu.
Die Frage von Herr Wilhelm, ob man auch die Restmülltonne
mit einem Nachbarn teilen könne, bejahte Herr Hellmich.